Innergemeischaftlicher Erwerb, was tun?Bitte um Hilfe

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Antanas
Beiträge: 2
Registriert: 2. Okt 2010, 16:29

Innergemeischaftlicher Erwerb, was tun?Bitte um Hilfe

Beitrag von Antanas »

Hallo Zusammen!

Ich habe hier folgendes Problem und komme damit nicht weiter. Ich habe ein Unternehem in Form einer lettischen GmbH mit Sitz in Riga(Lettland). Wir betreiben eine Autolackiererei, Sattlerei und Autohandel. Ich habe vor kurzem ein Auto vom dem deutschen VW-Autohaus gekauft und dafür Netto bezahlt (da der Wagen nach Lettland gegangen ist). Es ist also ein innergemeinschaftlicher, umsatzsteuerfreier Erwerb zu Stande gekommen. Wir pflegen eine gute, langjährige Beziehung zu diesem Autohaus und kaufen bei dieser Firma regelmäßig ein.
Im Normallfall, verkaufe ich die Fahrzeuge hier in Lettland in stelle auch lettische Umst. in Höhe von 21% dem Kunden in Rechnung. Diesmal ist es so, dass ich einen Interessenten aus DE habe! Es ist ein freier Händler aus Lübeck. Der Wagen läuft offiziell über meine Bücher und hat noch deutsche Zulassung (wir melden es in Lettland nur dann um, wenn dafür einen Kunden gibt). Der liebe Herr aus Lübeck möchte aber den Wagen auf seine Firma Umstfrei kaufen. Wie gehe ich hier vor? Kann ich ihm Umstfrei verkaufen, dann soll er seinem Kunden die deutsche Umst. in Rechnung stellen oder wie? Was ist wenn ich an einen deutschen Privat Man diesen Wagen verkaufen würde? In dem Falle auch 21% Lettische Mwst. in Rechnung stellen und dann aber auch an die lettische Behörde abführen oder? Korregiert mich, wenn ich meinen Überlegungen falsch liege.

danke im Voraus
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Innergemeischaftlicher Erwerb, was tun?Bitte um Hilfe

Beitrag von ruepel »

Hallo,

1. Variante: Der Unternehmer aus Deutschland erwirbt das Fahrzeug für sein Unternehmen und führt damit ein IG Erwerb § 3 d Absatz 1 Satz 1 UStG aus. Der Ort der Lieferung ist in dem Mitgliedsstaat bewirkt, wo die Lieferung endet, also Deutschland. Der Erwerber zahlt die Einfurhrumsatzsteuer und zieht diese als gezahlte Vorsteuer wieder ab. Der Lieferer muss demzufolge keine deutsche Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

2. Variante: Der Erwerber verwendet eine USt-ID-Nr. aus Deutschland, dann ist der Erwerber auch zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet § 3d Absatz 1 Satz 2 UStG, außer er weist nach, das der Veräußerer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat.

Wie sich das mit der USt in Lettland verhält, kann ich Dir nicht sagen.

Gruß
Antanas
Beiträge: 2
Registriert: 2. Okt 2010, 16:29

Re: Innergemeischaftlicher Erwerb, was tun?Bitte um Hilfe

Beitrag von Antanas »

Schon mal Danke für die prompte Rückmeldung.

Ist es eben nicht so, wenn ein deutscher Erwerber kauft den Wagen bei mir ohne Ust. ab, führt diese aber nur dann ab, wenn er den Wagen wiederverkauft?oder sehe ich das falsch?
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Innergemeischaftlicher Erwerb, was tun?Bitte um Hilfe

Beitrag von ruepel »

Hallo

tut mir Leid, die letzte Frage habe ich nicht verstanden?

Gruß
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