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Könnte problematisch werden ...in meiner Ein-Raum-Wohnung
Das dürfte bei einer Ein-Raum-Wohnung wohl kaum der Fall sein.Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient (>BFH-Urteile vom 19. September 2002 - VI R 70/01 -, BStBl II 2003 S. 139 und vom 16. Oktober 2002 - XI R 89/00 -, BStBl II 2003 S. 185) und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird (>BFH-Urteile vom 22. März 2016 - VIII R 10/12 -, BStBl II S. 881, - VIII R 24/12 -, BStBl II S. 884 und vom 8. September 2016 - III R 62/11 -, BStBl II 2017 S. 163); eine untergeordnete private Mitbenutzung (< 10 %) ist unschädlich (>BFH-Beschluss vom 27. Juli 2015 - GrS 1/14 -, BStBl II 2016 S. 265).
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