Hallo zusammen,
Ich hab eine Frage im Zusammenhang mit der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Ich habe keine Hinweise im Internet gefunden, kann durchaus sein, dass folgender Sachverhalt eine Ausnahme ist:
A und B sind verheiratet, Angestellte (unterschiedliche Arbeitsorte), leben im gleichen Haushalt und werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Weg zur Arbeit ist bei A 40km, bei B 45km.
A hat einen Firmenwagen, der generell privat und auch von B genutzt werden darf.
A nutzt für den Weg zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel (Monatsticket liegt vor).
B nutzt für den Weg zur Arbeit den Firmenwagen von A.
Während des Jahres muss A den Firmenwagen über die 1%- sowie die 0,03%-Regel (40km Entfernung zur Arbeit) versteuern.
Fragen:
- Hat A einen Anspruch darauf, die über die 0,03%-Versteuerung entrichtete Steuer durch die Vorlage des Monatstickets beim Finanzamt im Rahmen des Einkommenssteuerausgleich zurückzufordern? Kann er gleichermaßen die Pendlerpauschale über die 40km geltend machen? -> alles was ich bislang im Internet dazu gefunden habe, sind die vorangegangenen Annahmen korrekt.
- Nun eventuell der Sonderfall: Kann gleichzeitig B den Firmenwagen von A für den Weg zur Arbeit nutzen und die Pendlerpauschale über 45km ansetzen?
Falls zur Bewertung des Sachverhalts noch Infos fehlen, einfach Bescheid geben.
Vielen Dank für die Hilfe!