Wo genau (Vordruck, Zeile) sind Versicherungen (Haftpflicht, KFZ, Berufsunfähigkeit etc) einzutragen?
Verfasst: 9. Jun 2018, 17:26
Werte Gemeinde,
gerade arbeite ich an der Steuererklärung für einen Freund und bin auf eine Fragestellung gestoßen, die mich schon zuvor bei meiner eigenen Steuererklärung geplagt hat.
In diversen Artikeln und auch hier im Forum habe ich danach gesucht, ob und wo Versicherungen wie (KFZ-)Haftpflicht, Berufsunfähigskeitsversicherung, Lebensversicherungen und dergleichen absetzbar sind. Die Aussage ist auch stets bis dahin deutlich, dass berufsbezogene Anteile in den Werbungskosten und private Risiken abdeckende Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Sonderausgaben angegeben werden können. Teilweise können/müssen so Haftpflichtversicherungen auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt werden.
Hier allerdings komme ich zu folgendem Problem: Weder in der Anlage N, noch in der Anlage Vorsorgeaufwand taucht die Bezeichnung Sonderausgaben auf. Lediglich im Hauptvordruck gibt es diese Rubrik, die aber zu den Versicherungen und Vorsorgeleistungen keinen Zusammenhang zeigt.
In welche Zeile auf welchem Vordruck darf ich nun also meine ganzen Vorsorgeleistungen, also die vielfach in verschiedenen Artikel als Sonderausgaben deklarierten Ausgaben, geltend machen? Dass Rentenverträge wie etwa Riesterverträge und dergleichen in der Anlage AV unterkommen ist klar. Mir geht es momentan prinzipiell nur um solche Vorsorgeleistungen, wie beispielhaft nachfolgend aufgeführt.
Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich meine Versicherungen wie folgt angegeben:
Berufsunfähigkeit > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 49
Fonds Police Lebensversicherung (wird ab Rentenalter als Rente ausgezahlt) > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50?
Privat-Haftpflicht > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50
KFZ-Haftpflicht > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50
Bei der Berufsunfähigkeit sollte es keine Zweifel geben, aber was ist mit den anderen drei Versicherungen?
Stimmen die Eintragungen so oder hätte die Privat-Haftpflicht zur Hälfte in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 50 und zur anderen Hälfte in die Anlage N, Werbungskosten, Zeile 47 gehört?
Zur KFZ-Haftpflicht habe ich mehrfach gelesen, dass diese mit der Entfernungspauschale abgegolten, allerdings dennoch großzügigerweise vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt wird, sodass diese in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Sonderausgaben angegeben werden soll.
Zudem tue ich mich schwer an der Formulierung aus Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand: "Unfall- und Haftpflichtversicherungen, sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen."
Ist die Beschränkung auf den Todesfall nur für die letztgenannten Risikoversicherungen zu verstehen oder für alles in dem Term? Schließlich schütten Haftpflichtversicherungen und beispielsweise meine Lebensversicherung auch Leistungen aus, ohne, dass ich dafür den Löffel abgeben muss.
Könnte mir demnach ein hilfsbereiter Forennutzer auf die Sprünge helfen, wo ich das Feld für diese sagenumwogenen Sonderausgaben finde und ob mein Verständnis bezüglich der oben aufgeführten Eintragungen so korrekt ist?
Ich bin für jede Hilfe äußerst dankbar.
Freundliche Grüße an jeden Beitragsleser und noch ein angenehmes Wochenende,
Thomas
gerade arbeite ich an der Steuererklärung für einen Freund und bin auf eine Fragestellung gestoßen, die mich schon zuvor bei meiner eigenen Steuererklärung geplagt hat.
In diversen Artikeln und auch hier im Forum habe ich danach gesucht, ob und wo Versicherungen wie (KFZ-)Haftpflicht, Berufsunfähigskeitsversicherung, Lebensversicherungen und dergleichen absetzbar sind. Die Aussage ist auch stets bis dahin deutlich, dass berufsbezogene Anteile in den Werbungskosten und private Risiken abdeckende Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Sonderausgaben angegeben werden können. Teilweise können/müssen so Haftpflichtversicherungen auf Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt werden.
Hier allerdings komme ich zu folgendem Problem: Weder in der Anlage N, noch in der Anlage Vorsorgeaufwand taucht die Bezeichnung Sonderausgaben auf. Lediglich im Hauptvordruck gibt es diese Rubrik, die aber zu den Versicherungen und Vorsorgeleistungen keinen Zusammenhang zeigt.
In welche Zeile auf welchem Vordruck darf ich nun also meine ganzen Vorsorgeleistungen, also die vielfach in verschiedenen Artikel als Sonderausgaben deklarierten Ausgaben, geltend machen? Dass Rentenverträge wie etwa Riesterverträge und dergleichen in der Anlage AV unterkommen ist klar. Mir geht es momentan prinzipiell nur um solche Vorsorgeleistungen, wie beispielhaft nachfolgend aufgeführt.
Bei meiner letzten Steuererklärung habe ich meine Versicherungen wie folgt angegeben:
Berufsunfähigkeit > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 49
Fonds Police Lebensversicherung (wird ab Rentenalter als Rente ausgezahlt) > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50?
Privat-Haftpflicht > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50
KFZ-Haftpflicht > Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, Zeile 50
Bei der Berufsunfähigkeit sollte es keine Zweifel geben, aber was ist mit den anderen drei Versicherungen?
Stimmen die Eintragungen so oder hätte die Privat-Haftpflicht zur Hälfte in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 50 und zur anderen Hälfte in die Anlage N, Werbungskosten, Zeile 47 gehört?
Zur KFZ-Haftpflicht habe ich mehrfach gelesen, dass diese mit der Entfernungspauschale abgegolten, allerdings dennoch großzügigerweise vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt wird, sodass diese in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Sonderausgaben angegeben werden soll.
Zudem tue ich mich schwer an der Formulierung aus Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand: "Unfall- und Haftpflichtversicherungen, sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen."
Ist die Beschränkung auf den Todesfall nur für die letztgenannten Risikoversicherungen zu verstehen oder für alles in dem Term? Schließlich schütten Haftpflichtversicherungen und beispielsweise meine Lebensversicherung auch Leistungen aus, ohne, dass ich dafür den Löffel abgeben muss.
Könnte mir demnach ein hilfsbereiter Forennutzer auf die Sprünge helfen, wo ich das Feld für diese sagenumwogenen Sonderausgaben finde und ob mein Verständnis bezüglich der oben aufgeführten Eintragungen so korrekt ist?
Ich bin für jede Hilfe äußerst dankbar.
Freundliche Grüße an jeden Beitragsleser und noch ein angenehmes Wochenende,
Thomas