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Anlage Kind

Verfasst: 30. Apr 2018, 11:00
von bastian
Hallo zusammen,
ich komme jetzt zum ersten Mal in den Genuss die Anlage Kind auszufüllen.

- Gemeinsamer Wohnsitz
- unverheiratet
- Kindergeld bekommt die Mutter
- 2 Monate Elternzeit genommen
- Kind ist über die Mutter mitversichert (Krankenkasse)

Fragen habe ich zu:

Zeile 6: Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2017

- ich denke mal für mich ist das nicht relevant oder? die Mutter bekommt ja das Kindergeld.
- Zeile 7 ist damit auch nicht auszufüllen?

Ab Zeile 31 - 37 Kranken- und Pflegeversicherung

- Ich denke mal hier ist auch nichts für mich einzutragen, oder? Die Kleine ist bei ihrer Mama mitversichert.


Habe ich noch etwas vergessen? Da die Kleine erst 7 Monate alt ist, entfällt sonst alles irgendwie oder? In der KITA ist sie ja noch nicht.


Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Anlage Kind

Verfasst: 30. Apr 2018, 12:25
von schlauelia
doch, es ist das halbe Kindergeld bei Ihnen ( 50% ist Ihr Anteil!)einzutragen - wenn Sie es nicht machen, macht es das Finanzamt.

Wer hat die Elternzeit genommen - Sie? In 2017? Und welche Ersatzleistungen erhalten?

Lia

Re: Anlage Kind

Verfasst: 30. Apr 2018, 13:13
von bastian
Hallo Lia,
ich habe die ersten beiden Monate Elternzeit nach der Geburt (September 2017) meiner Tochter im Jahr 2017 genommen, meine Freundin hat für ein Jahr Elternzeit ab Geburt (September 2017) genommen. Bekommen habe ich für die beiden Monate Elterngeld (nicht Plus).

doch, es ist das halbe Kindergeld bei Ihnen ( 50% ist Ihr Anteil!)einzutragen - wenn Sie es nicht machen, macht es das Finanzamt.
Auch wenn ich keines bekomme?

Re: Anlage Kind

Verfasst: 1. Mai 2018, 10:24
von schlauelia
ja, Sie haben den zivilrechtlichen Anspruch - glauben Sie es einfach!