Naturalunterhalt an eheähnlichen Lebenspartner - Finanzamt fordert Nachweise

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Artemis12345
Beiträge: 1
Registriert: 7. Apr 2018, 20:07

Naturalunterhalt an eheähnlichen Lebenspartner - Finanzamt fordert Nachweise

Beitrag von Artemis12345 »

Hallo zusammen,

Mein Partner und ich leben und wirtschaften bereits seit einigen Jahren zusammen, d.h. wir wohnen zusammen, er ist Student mit geringem eigenem Einkommen und ich arbeite in Vollzeit. Daher finanziere ich den Hauptteil unserer gemeinsamen Lebenshaltungskosten ( Miete, Lebensmittel, Versicherungen etc). Er hat keinen Anspruch auf Kindergeld mehr und bekommt auch schon seit längerem kein Bafög mehr wegen Überschreiten der Förderungshöchstdauer.

Daher habe ich in meiner Steuererklärung für 2015 den Naturalunterhalt (i.H.v. 706 euro/monatlich) an ihn als außergewöhnliche Belastungen (Unterstützung Bedürftiger) steuerlich geltend gemacht, da wir ja in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben und aus einem Topf wirtschaften.

Als Student hat er auch kein Anspruch auf ALG o.Ä. und er hat auch kein Vermögen über 15.000 Euro. Dies hat er in einer formlosen Erklärung dem FA bestätigt. Seine Verdienstnachweisen haben wir auch eingereicht.

Das Finanzamt hat für die Unterhaltszahlungen von mir Nachweise verlangt. Da ich ihm kein Geld überwiesen habe, sondern für den gemeinsamen Lebensunterhalt hauptsächlich aufgekommen bin, kann ich keine wirklichen Nachweise erbringen ( außer die Mietzahlungen und Versicherungen). Das habe ich dem FA so mitgeteilt, woraufhin im Bescheid diese außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt wurde.

Ich möchte nun Widerspruch einlegen. Hat dieser Aussicht auf Erfolg?

M.E. erfüllen wir alle Bedingungen, so hatte es mir auch das SteuerProgramm wiso mitgeteilt. Dort hatte ich auch gelesen, dass im Falle von Naturalunterhalt von in einem Haushalt lebenden Partnern keine Nachweise erforderlich sind.

Wie kann ich noch argumentieren?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Naturalunterhalt an eheähnlichen Lebenspartner - Finanzamt fordert Nachweise

Beitrag von schlauelia »

rufen Sie beim Sachbearbeiter an und fragen Sie, welche Nachweise er haben will - ein persönliches Gespräch klärt oft alles.

Wenn das nichts hilft, legen Sie Einspruch ein - bzw. melden sich hier nochmals!

Liaein
reckoner
Beiträge: 1045
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Naturalunterhalt an eheähnlichen Lebenspartner - Finanzamt fordert Nachweise

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es wäre mir neu wenn man da überhaupt etwas absetzen kann.
Erst wenn Sozialleistung abgelehnt werden (wegen Bedarfsgemeinschaft) - aber das ist ja nicht der Fall.

Stefan
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