ich grabe diesen Post aus, da ich letztlich folgendes Online gefunden habe:
https://www.ratgeber-geld.de/auslandsim ... behandlung
Es ist der Fall zwischen Frankreich und Deutschland.Mieteinkünfte aus der Vermietung einer ausländischen Immobilie unterliegen nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Solche Einkünfte führen daher nicht mehr zur Erhöhung des persönlichen Einkommenssteuersatzes. Dies gilt für alle Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Freistellungsmethode abgeschlossen hat. Für Einkünfte aus der Vermietung einer ausländischen Immobilie gilt in diesen Fällen nunmehr, dass weder negative noch positive Einkünfte Auswirkung auf die Steuerprogression mehr haben und zu keiner entsprechenden steuerlichen Mehrbelastung führen können.
Ich würde gerne eine Wohnung in Frankreich kaufen und vermieten. Da ich in Deutschland steuerplichtig bin, würde ich gerne wissen, welche Info zu glauben ist.
Könnte jemand bitte bestätigen, ob die Mieteinahmen aus Frankeich nicht oder doch dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
Ich bedanke mich im Voraus,
Schöne Grüße!