Hallo,
meine Situation sieht folgendermaßen aus.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag bei meinem Arbeitgeber abgeschlossen und bin bis _Ende Juli freigestellt, werde also auch bis einschl. Juli noch bezahlt.
Der Aufhebungsvertrag hat auch den Bestandteil, dass wenn ich vorher einen neuen Arbeitgeber finde, ich die Gehälter bis Juli ausgezahlt bekomme.
Nun bin ich kurz davor die Entscheidung zu treffen, mich mit einem Freund selbstständig zu machen, also eine GmbH zu gründen.
Nun hoffe ich auf Ratschläge, wie ich damit am besten umgehen kann und wo ich Vor- bzw Nachteile haben könnte.
Wenn ich die Situation also beibehalte, muss ich dann obwohl ich mir als Gesellschafter dannn keinen Gehalt solange auszahlen lasse, dennoch die Steuerklasse 6 für eine Tätigkeit wählen?
Wo wären die Vor-Nachteile, wenn ich mir das Geld auszahlen lassen würde, indem ich meinem Arbeitgeber sage, dass ich mich selbstständig mache?
Oder gibt es vielleicht weitere Alternativen für mich?
Ich danke im voraus für Euer Wissen!
Gruß
seysa
Freigestellt bis Juli und jetzt schon selbständig machen (GmbH)
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Re: Freigestellt bis Juli und jetzt schon selbständig machen (GmbH)
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Lia
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