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Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 24. Nov 2016, 22:02
von duggie_dickens
Hallo,

zu Zeiten meines Zweitstudiums habe ich mir einen Laserdurcker angeschafft und diesen fast ausschließlich für das Studium genutzt, um Foliensammlungen, Hausarbeiten, Fachliteratur etc. zu drucken. Hin und wieder habe ich natürlich auch mal ein privates Schreiben o.ä. ausgedruckt. Buch geführt über den Anteil Studium/privat habe ich nicht. Welchen "beruflichen" Anteil an den Toner-Kosten kann ich hier denn ohne Weiteres als Werbungskosten ansetzen, der voraussichtlich vom FA akzeptiert wird?

Viele Grüße
Duggie

Re: Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 25. Nov 2016, 10:31
von schlauelia
schätzen! Woher sollen wir das hier wissen, was Sie noch mit dem Drucker machen!
Lia

Re: Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 26. Nov 2016, 22:43
von duggie_dickens
Das war nicht die Frage. Die Frage ist, ob zu erwarten ist, dass eine fast ausschließliche "berufliche" Nutzung (90%) ohne besondere Nachweise akzeptiert wird, oder was sinnvollerweise anzugeben ist. Oder herrscht hier das Motto probieren und abwarten?

Re: Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 27. Nov 2016, 22:44
von StephanM
Es muss im Rahmen der Steuererklärung glaubhaft gemacht werden. Glaubt dir der Bearbeiter, winkt er es durch, glaubt er dir nicht, dann fragt er nach. Ist auch eine Frage der Höhe der Kosten. Bei kleineren Beträgen wird eher keine Nachfrage kommen.

Re: Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 28. Nov 2016, 11:15
von duggie_dickens
Alles klar, vielen Dank!

Re: Druckkosten im Zweitstudium

Verfasst: 7. Dez 2016, 20:16
von silvan30
Kommt natürlich einiges zusammen ne