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Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 21. Nov 2016, 21:35
von Steuerlümmel
Ich hatte beim Hausverkauf folgende Ausgaben:

1.) Notar 800 Euro
2.) Vorfälligkeitsentschädigung weil die Finanzierung bei der Bank vorzeitig abgelöst wurde 10.700 Euro
3.) 1200 Euro Rechtsanwaltskosten wegen extrem schwierigen Käufer

Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen?

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 21. Nov 2016, 21:38
von Steuerlümmel
Bi tte antwortet schnell ich will die Steuererklärung heute noch abgeben...

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 21. Nov 2016, 22:00
von StephanM
Sofern der Hausverkauf steuerpflichtig nach §23 EStG ist, könne auch die Ausgaben für die Verträge und Finanzierung angesetzt werden.

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 22. Nov 2016, 06:03
von Steuerlümmel
Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe mal gegooglet aber keine hinreichende Erklärung gefunden was §23 EStG genau Bedeutet in meinem Fall.
Ich nehme an das Du meinst wenn ich den Gewinn aus dem Hausverkauf versteuern muss weil ich es weniger als 10 Jahre hatte, nein das trifft nicht zu. Ich hatte das Haus genau 26 Jahre.

Brauche es also bei der EKStE nicht anzugeben, wenn ich dann Deine Bemerkung richtig deute brauche ich auch nicht die drei Kostenpunkte Notar, Vorfälligkeitsentschädigung und Rechtsanwalt anzugeben??? Bzw. kann diese nicht absetzen?

Stimmt das???

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 22. Nov 2016, 16:25
von Steuerlümmel
was sagst Du?

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 22. Nov 2016, 16:56
von schlauelia
die Kosten sind nicht absetzbar!

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 23. Nov 2016, 08:14
von Steuerlümmel
Hmm, die Schuldzinsen konnte ich immer absetzen, da das Haus vermietet war (keine Eigennutzung) wie sieht das mit der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank aus?

Das sind ja auch Finanzierungskosten? Könnte das nicht sein das diese das Finanzamt steuermindernd ansieht?

Re: Hausverkaufskosten absetzbar?

Verfasst: 23. Nov 2016, 20:55
von StephanM
Die von dir aufgeführten Kosten sind Nebenkosten des Verkaufs und würden sich auf einen Gewinn oder Verlust auswirken. Dein Verkauf ist nicht steuerbar nach §23 EStG und damit sind die Kosten auch kein Verlust.
Es sind keine laufenden Kosten, wie die Darlehenszinsen, und damit nicht als solche ansetzbar.