Beitragvon Gerd aus Dresden » 10. Nov 2016, 16:36
Hallo Lia,
danke für die erste Anrwort. w
Wir haben die Bescheinigungen von der Minijobzentrale Knappschaft Bahn See. Was der AG sehe ich nur auf der Lohnsteuerbescheinigung meiner Ehefrau gesamt unter 22. Arbeitgeberanteil zur a)gesetzlichen Rentenversicherung 380€.
Bei mir die gleiche Minijobzentrale. Lohnsteuerbescheinigung 22. Arbeitgeberanteil a) zur gesetzlichen Renteversicherung und 28. Beiträge zur Kranken & Pflegeversichering der Mindestvorsorgepauschale. Bei meiner Frau Großbuchstabe S und bei mir ist nichts eingetragen. Auch keine Steuerklasse. Wir hatten immer 4/4.
Ist es richtig, wenn ich keine Lohn-Steuern im Lohn gezahlt so kann ich auch keine Werbungskosten, (wie Fahrtkosten und Werbungskosten über 1000€ was normale berufstätige,) gelten machen?
MfG Gerd