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Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

Verfasst: 22. Feb 2016, 17:28
von peppo2509
Hallo,
mein Mann hat im Jahr 2014 aus einem EU-Land von Jan-März Monate Arbeitslosengeld gezahlt bekommen. Ab Februar wohnte er in Deutschland und hat ab August auch hier gearbeitet. Muss das Arbeitslosengeld nun in seiner deutschen Einkommenssteuer angegeben werden? In Mantel N Z29 steht ja "Arbeitslosengeld..... und sonstige Zahlungen aus dem EU-Ausland).... und wird dieses Arbeitslosengeld dann in Deutschland versteuert?

Vielen Dank schon mal!!!