Hallo zusammen,
hätte da mal eine nicht ganz theoretische Frage. Angenommen der Fall: Kinder kaufen ein Haus , haben schon eine ganze Weile Schulden getilgt, dann wird der Mann arbeitslos und sie können die Raten nicht mehr begleichen. Die Eltern springen ein und übernehmen die monatlichen Lasten, damit das Haus nicht unter den Hammer kommt.
Können die Eltern die Belastungen in irgendeiner Form absetzen
Eine Antwort wäre hilfreich.
Grüße
Gustav
Schulden der Kinder
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- Beiträge: 37
- Registriert: 20. Aug 2009, 16:30
Re: Schulden der Kinder
Hallo Gustav,
habe in einem ähnlichen Fall gelesen, dass das Finanzamt das nicht anerkannt hat, da eine sittliche Verpflichtung im Sinne von außergewöhnlichen Belastungen nicht gegeben sei. Es reiche nicht aus, dass die Leistung menschlich gesehen verständlich sei, ein sich verpflichtet Fühlen der Eltern beispielsweise stelle keine Zwangsläufigkeit dar.
Da der beschriebene Fall ähnlich gelagert war, wie der von dir Beschriebene, gehe ich davon aus, dass das Finanzamt hier genauso entscheiden würde, aber vielleicht hat ja jemand eine andere Info.
Gruß
Ringeltaube
habe in einem ähnlichen Fall gelesen, dass das Finanzamt das nicht anerkannt hat, da eine sittliche Verpflichtung im Sinne von außergewöhnlichen Belastungen nicht gegeben sei. Es reiche nicht aus, dass die Leistung menschlich gesehen verständlich sei, ein sich verpflichtet Fühlen der Eltern beispielsweise stelle keine Zwangsläufigkeit dar.
Da der beschriebene Fall ähnlich gelagert war, wie der von dir Beschriebene, gehe ich davon aus, dass das Finanzamt hier genauso entscheiden würde, aber vielleicht hat ja jemand eine andere Info.
Gruß
Ringeltaube
Re: Schulden der Kinder
DAs habe ich auch so gelesen und auch so verstanden.
Re: Schulden der Kinder
Eine evtl. drohende Zwangsversteigerung hat für mich schon was Zwangsläufiges, aber nun, da kann man wohl nichts machen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Gustav
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Gustav