Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Neo1308
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2016, 11:52

Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von Neo1308 »

Guten Tag alle zusammen ,

ich habe folgendes Problem. Seit zwei Jahren Pfändet das Finanzamt die Lohnsteuerrückerstattung meines Ehemannes für ein anderes Finanzamt.
Mein erster (verstorbener Ehemann ) und ich hatten Steuerschulden beim Finanzamt A , seit meiner Neuen Heirat Pfändet das Finanzamt B für das Finanzamt A die Lohnsteuer. Mein Neuer Ehemann hat doch damit nichts zu tun. Ich selber Arbeite nicht , ich bin nur Hausfrau und habe kein Einkommen. Was können wir tun damit mein Neuer Ehemann seine Lohnsteuerrückerstattung wieder bekommt.

Ich Danke allen vorab für die Hilfe.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von Petz »

einen Antrag nach § 37 Absatz 2 AO stellen, einfach so ans Finanzamt schreiben
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Neo1308
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2016, 11:52

Re: Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von Neo1308 »

ganz lieben dank aber wo finde ich diesen antrag oder wie schreibe ich diesen

liebe grüße
Neo1308
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2016, 11:52

Re: Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von Neo1308 »

muss mein ehemann diesen antrag stellen oder ich
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von StephanM »

Dein jetziger Ehemann sollte den Antrag auf Auszahlung SEINES Erstattungsguthabens nach §37 Abs 2 AO stellen.

Bei einer Zahlungslast von zusammen veranlagten Ehegatten sind diese Gesamtschuldner, d.h. jeder kann für die gesamte Schuld in Haftung genommen werden. Zur Aufsplittung der Schuld auf den jeweiligen Anteil der Ehegatten ist ein Antrag nach §268 ff AO auf Aufteilung der Schuld zu stellen. Hierüber gibt es dann einen Bescheid, bei dem festgelegt wird, wer für welche Schuld einzustehen hat. Eine Pfändung ist dann nur für die einzelne Person in Höhe des festgestellten Betrages möglich.

Beim Erstattungsanspruch ist dieses anders. Jeder Ehepartner hat seinen eigenen Erstattungsanspruch nach §37 Abs.2 AO. Bei Ehegatten darf die Gesamt-Zahlung auf ein Konto eines Ehegatten erfolgen solange das Finanzamt davon ausgehen kann und darf, dass dieses so gewollt ist. Der Erstattungsanspruch darf nur in der Höhe gepfändet werden, wie er für die einzelne Person besteht.
Das jetzige Finanzamt müsste eine Aufteilung des Erstattungsanspruches vornehmen und dürfte hinsichtlich deiner Pfändung nur deinen Erstattungsanspruch verwenden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat dein jetziger Ehemann nur Arbeitnehmereinkünfte, für die er Lohnsteuer zahlt. Du hast keine Einkünfte und weitere Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund festgesetzter Vorauszahlungen müsst ihr auch nicht leisten. (kann nur sein, wenn nicht besteuerte Einkünfte vorliegen, z.B. V+V, Gewerbe, oder ähnliches)

Der Erstattungsanspruch aus der Lohnsteuer steht nur deinem Ehemann zu. Aus seiner Lohnsteuer kann dir kein Erstattungsanspruch entstehen. Damit kann das Finanzamt diese Beträge auch nicht für deine Steuerschulden bei einem anderen Amt verwenden.


Sollte der Antrag auf Auszahlung nicht helfen, so muss ein Antrag auf Abrechnungsbescheid nach §218 Abs. 2 AO gestellt werden. Dieser ist zur Regelung von Streitigkeiten bei Zahlungen/Aufrechnungen/Vollstreckung. Ist das Ergebnis nicht hinreichend, so kann man da gegen den Rechtsweg bestreiten, erst Einspruch, dann Klage. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Unabhängig, ob das Finanzamt diese Beträge schon verwendet hat, wenn der Erstattungsanspruch an deinen Ehemann noch nicht erfüllt ist, dann muss das Finanzamt trotzdem auszahlen. Selbst dann, wenn dadurch vom Finanzamt das Ganze zweimal ausgezahlt wird.
masaruta4at
Beiträge: 6
Registriert: 4. Sep 2015, 09:44

Re: Pfändung der Lohnsteuerrückzahlung

Beitrag von masaruta4at »

wer für welche Schuld einzustehen hat.
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