Verpflegungsmehraufwand nur für 13 Tage in 3 Monaten?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Jukner
Beiträge: 1
Registriert: 22. Okt 2015, 23:35

Verpflegungsmehraufwand nur für 13 Tage in 3 Monaten?

Beitrag von Jukner »

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu de Thema "Verpflegungsmehraufwand " und hoffe, dass ich hier bei euch an der richtigen Stelle bin und im richtigen Unterforum - sollte dies nicht der Fall sein, würde ich mich über eine Verschiebung in den richtigen Bereich freuen :)

Nun zu meinem Problem:

Ich war im Juli fast durchgehend von Montag bis Donnerstag auf Dienstreise, um genau zu sein:
  1. 06.07-09.07
  2. 13.07-17.07
  3. 20.07-23.07
  4. 27.07-30.07
Ich bin davon ausgegangen, dass ich für die gesamte Zeit den Verpflegungsmehraufwand bekommen würde. Ich habe Ihn jedoch nur für die ersten zwei Wochen erhalten. Ich habe mich dann mit unsere Reisekostenabrechnung kurzgeschlossen und mir wurde dann folgendes gesagt: "Das liegt an der 3 Monatsregel. Sie waren innerhalb der letzten 3 Monate für mehr als 13 Tage auf Dienstreise und dort am gleichen Standort. Sie bekommen nur für die ersten 13 Tage den Verpflegungsmehraufwand , danach nicht mehr". Da mir das Ganze dort bereits etwas komisch vorkam wollte ich wissen, wo diese Regel stehen soll. Mir wurde dann gesagt, dass das im Steuergesetz so stünde.
Ich habe mich jetzt etwas darüber informiert und bin auch auf die 3 Monatsregel gestoßen, allerdings lautet die etwas anders. Nämlich, dass ich für die ersten 3 Monate einen Verpflegungsmehraufwand kriegen würde, allerdings nicht beschränkt auf die 13 Tage.
Was stimmt nun? Hat man mir etwas falsches erzählt und mir stünden auch für die restlichen 2 Wochen der Verpflegungsmehraufwand zu oder gibt es da wirklich noch eine weitere Beschränkung?
Ich war kurz vor den 4 Wochen zwar auch schon auf Dienstreise, insgesamt für 2 Tage, zu den Dienstreisen davor liegt aber ein Abstand von über 4 Wochen:

Ich freu mich auf eure Antworten und vielen Dank schon einmal im Voraus

Grüße

Jukner
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Verpflegungsmehraufwand nur für 13 Tage in 3 Monaten?

Beitrag von Sunny »

Hallo

Also ich kann Deiner Mitarbeiterin aus der Reisekostenabteilung auch nicht folgen.

Der Abzug von Verpflegungspauschalen beschränkt sich auf die auswärtige berufliche Tätigkeit der ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte (mindestens 3 Arbeitstage in der Woche) Zu beachten ist folgendes:
* Die Prüfung der Dreimonatsfrist erfolgt stets im Nachhinein mit Blick auf die zurückliegende Zeit
* Jede Unterbrechung ≥4 Wochen führt zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist
* Keine Unterscheidung zwischen beruflich/privat veranlassten Unterbrechungen (Unterscheidung galt nur bis 31.12.2013)
* Wird die Auswärtstätigkeit an maximal 2 Tagen in der Woche ausgeübt, können Verpflegungsmehraufwendungen unbegrenzt geltend gemacht werden

§9 Abs. 4a EStG Satz 6 und 7:
Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert.

Keine Ahnung, was die Mitarbeiterin mit den 13 Tagen meint. Geh doch nochmal zu ihr und zeig ihr den §9 Abs. 4a EStG und sie soll Dir dann erklären, wie sie auf die 13 Tage kommt.
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
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