ich habe eine Frage zu de Thema "Verpflegungsmehraufwand " und hoffe, dass ich hier bei euch an der richtigen Stelle bin und im richtigen Unterforum - sollte dies nicht der Fall sein, würde ich mich über eine Verschiebung in den richtigen Bereich freuen
Nun zu meinem Problem:
Ich war im Juli fast durchgehend von Montag bis Donnerstag auf Dienstreise, um genau zu sein:
- 06.07-09.07
- 13.07-17.07
- 20.07-23.07
- 27.07-30.07
Ich habe mich jetzt etwas darüber informiert und bin auch auf die 3 Monatsregel gestoßen, allerdings lautet die etwas anders. Nämlich, dass ich für die ersten 3 Monate einen Verpflegungsmehraufwand kriegen würde, allerdings nicht beschränkt auf die 13 Tage.
Was stimmt nun? Hat man mir etwas falsches erzählt und mir stünden auch für die restlichen 2 Wochen der Verpflegungsmehraufwand zu oder gibt es da wirklich noch eine weitere Beschränkung?
Ich war kurz vor den 4 Wochen zwar auch schon auf Dienstreise, insgesamt für 2 Tage, zu den Dienstreisen davor liegt aber ein Abstand von über 4 Wochen:
Ich freu mich auf eure Antworten und vielen Dank schon einmal im Voraus
Grüße
Jukner