Firmenwagen - 1% Regel

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
niklassbordone
Beiträge: 3
Registriert: 14. Okt 2014, 18:46

Firmenwagen - 1% Regel

Beitrag von niklassbordone »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gerade meine Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2013 gemacht und bin nun vor der Frage gestanden wie ich meinen Firmenwagen (mit dem ich viel privat fahre) angeben soll.

Aus diesem Forum habe ich erfahren, dass ich - wenn ich viel privat fahre - ich von der pauschalen 1% Regel profitiere. Mein AG wendet bereits in meinen monatlichen Abrechnungen die pauschale Versteuerung an.

Nun habe ich meine Steuererklärung so durchgeführt, dass ich die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2013 ganz normal im Steuerprogamm eingegeben habe. Gleichzeitig habe ich bei den Werbungskosten die einfachen Entfernungskilometer angesetzt.

Meine Frage: Reicht das? Oder muss ich das Firmenauto separat in der Steuererklärung angeben? Denn eigentlich müsste es doch durch meinen AG bereits erledigt sein oder?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundlicher Gruß
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Firmenwagen - 1% Regel

Beitrag von Petz »

Ja, alles gut so.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
niklassbordone
Beiträge: 3
Registriert: 14. Okt 2014, 18:46

Re: Firmenwagen - 1% Regel

Beitrag von niklassbordone »

vielen Dank!
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Firmenwagen - 1% Regel

Beitrag von SteuerHeinz »

Naja die Frage ist, ob der in der Privatnutzung des PKWs nur die 1% der BLP enthalten sind oder ob zusätzlich auch noch die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit 0,03% des BLPs gerechnet wurden. In einigen Fällen wird die Einnahme in Form der Fahrten Wg - Arbeitsstätte nicht berechnet. Dies führt dazu, dass die Einnahmen geringer sind, aber in der eigenen Steuererklärung auch keine Werbungskosten für diese Fahrten angesetzt werden können. Sollte allerdings die Berechnung durchgeführt worden sein, kann auch der Werbungskostenabzug beansprucht werden. Die attraktivere Variante ist allerdings die ohne die 0,03%, da der Pausbetrag von 1.000 trotzdem ausgenutzt werden kann. (Vorausgesetzt die restlichen Werbungskosten liegen nicht über den 1.000 €)
Antworten