Hallo,
mich interessiertfolgendes: Getrennt lebendes Paar wird geschieden, der Mann mit hohem Einkommen zahlt seiner Ehefrau einen wesentlich höheren Unterhalt, als vom Gericht festgelegt (selten, soll es aber geben ).
Kann der Mann, der die Zahlung ja nachweisen kann, bei der Steuer den erhöhten Betrag einsetzen oder nur den vom Gericht festgesetzten?
Grüße und Dank vorab
DragonZ.
erhöhter Unterhalt
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Re: erhöhter Unterhalt
es geht hier um das Realsplitting? Der tatsächliche Unterhalt kann angesetzt werden, dieser ist ja sowieso auf 13805,-- pro Jahr begrenzt - maximal dieser Betrag wird angesetzt und der Unterhaltsempfänger muss ihn versteuern - Anlage U.
Lia
Lia
Re: erhöhter Unterhalt
Danke für deine total hilfreiche Info, super, dass es hier noch Leute mit Ahnung gibt
Schönes Wochenende
D.
Schönes Wochenende
D.