Beitragvon SiegesRitter » 27. Jun 2013, 10:46
Hallo Frage,
wenn du Ihn geheiratet hast und er auch hier war, dann habt ihr faktisch zusammen hier gelebt, das steht völlig außer Frage.
Im Jahr der Eheschließung ,,2012" greift jedoch eine Möglichkeit der sogenannten ,,besonderen Veranlagung".
Das bedeutet, du musst unter besondere Veranlagung das Kreuz machen. Dann gilt dies als Antrag, dass du allein deine Steuererklärung machen möchtest - also wie Einzelveranlagung -.
Ob das steuerlich so sinnvoll ist, wage ich zwar stark zu bezweifeln...vorallem wenn dein Mann deutlich weniger Einkommen im Ausland hat, als du hier in Deutschland....aber dem Grunde nach kannst du das so machen.
Wichtiger Rat:
Bitte geh zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, denn du könntest ggf. auch
- Unterhaltsleistungen für deinen Mann im Ausland
- beschränkte Steuererklärung - je nachdem, wo der Schwerpunkt eures Einkommens ist -
beantragen.
Das kann schon einiges an Steuererstattungen bringen, würde mich auf alle Fälle kompetent beraten lassen.
Gruß
Siegesritter