Hallo zusammen,
ich habe 12/2007 eine Eigentumswohnung erworben und bis jetzt selbst bewohnt. Diese werde ich jetzt ab August 2013 vermieten. Kann man nach diesen knapp sechs Jahren die Nebenkosten die beim Kauf entstanden sind zumindest noch anteilig absetzen? Ich denke da z.B. an die Maklerprovision und Notargebühren.
Grüße
SteuerUngeheuer
ETW erst selbstgenutzt nun vermietet
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Re: ETW erst selbstgenutzt nun vermietet
diese Beträge fallen in die Anschaffungskosten der ETW und werden in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen - abgezogen werden muss dann der Anteil Grund und Boden und vom Rest gibt es 2& AfA pro Jahr bzw. davon 1/12 ab Vermietungsabsicht bzw. tats.Vermietung.
Lia
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