Hallo Community,
ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, habe mit meiner Freundin 2 Kinder – sind also ein 4 Personenhaushalt.
Meine Frage jetzt.
Ich nutze das auf meiner Freundin angemeldete Auto für die tägliche Fahrt ins Büro (ca. 50 km). Meine Freundin hat mir per Kaufvertrag zwar das Fahrzeug verkauft, jedoch ist sie noch im Fahrzeugbrief eingetragen und zahlt auch noch die Steuern und die Versicherung. Jetzt würde ich gerne diese Fahrtkosten von der Steuer absetzen – kann ich das? Oder muss ich zuerst den Wagen auf meinen Namen umschreiben, die Steuern zahlen etc.? Der Wagen ist nicht mehr der Jüngste und wir werden uns bald ein neues Auto kaufen, wo ich dann eingetragen bin und ich wollte nicht alles doppelt zahlen.
Gruß
Niklas
Fahrtkosten absetzbar?
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Re: Fahrtkosten absetzbar?
Hallo Niklas,
die Fahrtkosten können auch angesetzt werden wenn das Auto auf den Namen der Freundin zugelassen ist.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
die Fahrtkosten können auch angesetzt werden wenn das Auto auf den Namen der Freundin zugelassen ist.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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