Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bambino
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Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von Bambino »

Hallo zusammen, :)

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht um ein Ehepaar mit Steuerklasse 3/5.

Die Frau hat die Steuerklasse 3, und der Ehemann die Steuerklasse 5. Die Frau verdient € 1300 Brutto, und der Mann hat eine geringfügige Beschäftigung, Gehalt € 250, Pauschalabgaben (30%) durch den Arbeitgeber. Muss in diesem Fall eine Steuererklärung eingereicht werden?

Im Internet lese ich, dass die Kombination Steuerklasse 3/5 immer zu einer Pflichtveranlagung führt, aber im EStG § 46 Abs. 2 Nr. 3a steht folgendes:

"Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,... wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;"

Meine Frage lautet... besteht in dem oben geschilderten Fall eine Ausnahme, weil der Job des Ehemanns eben nicht über die Steuerkarte läuft, sondern pauschal versteuert ist? Dadurch wurde ja die Steuerklasse V überhaupt nicht eingesetzt.

Oder muss trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden? :?

Vielen Dank. :D
Bambino
tommeyg
Beiträge: 11
Registriert: 19. Okt 2010, 17:05

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von tommeyg »

Hallo,

der Pflichtveranlagungstatbestand nach § 46 Abs. 2 EStG spricht lediglich von der Kombination 3/5 im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslohn beider Ehegatten. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung spricht man von der pauschalierung der Lohnsteuer (vgl. § 40a Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber muss somit 2% des Arbeitsentgeltes pauschal versteuern. Die Finanzämter haben damit nichts zu tun, das macht die Minijob-Zentrale. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Pflichtveranlagung liegt somit m.E. nicht vor. Sofern die Frau jedoch Steuern gezahlt hat, wäre eine Veranlagung ratsam, da durch den Splittingtarif im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ggfs. ein weiteres Guthaben entstehen könnte.
Bambino
Beiträge: 5
Registriert: 19. Mär 2013, 01:01

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von Bambino »

tommeyg hat geschrieben:Hallo,

der Pflichtveranlagungstatbestand nach § 46 Abs. 2 EStG spricht lediglich von der Kombination 3/5 im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslohn beider Ehegatten. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung spricht man von der pauschalierung der Lohnsteuer (vgl. § 40a Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber muss somit 2% des Arbeitsentgeltes pauschal versteuern. Die Finanzämter haben damit nichts zu tun, das macht die Minijob-Zentrale. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Pflichtveranlagung liegt somit m.E. nicht vor.
Vielen Dank für Deine Antwort. Was ich mich jetzt frage ist folgendes:

1.) Wenn der Ehegatte nicht über Klasse 5 arbeitet, sondern pauschal versteuert ist, dürfte die Frau dann überhaupt Steuerklasse III haben? :?

2.) Das Ehepaar arbeitet schon drei Jahre lang so wie jetzt, also ohne eine Steuererklärung einzureichen. Könnte es deswegen vielleicht in der Zukunft Probleme geben wie z.B. eine Ordnungswidrigkeit, Straftatbestand, Steuerhinterziehung usw.? Sie wollen ja nur sicher sein, dass sie nichts falsches gemacht haben.
Sofern die Frau jedoch Steuern gezahlt hat, wäre eine Veranlagung ratsam, da durch den Splittingtarif im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ggfs. ein weiteres Guthaben entstehen könnte.
Die Frau hat vier Abzüge: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, und Pflegeversicherung., also keine Lohnsteuer. Lohnt sich trotzdem eine Steuererklärung?

Vielen Dank!
Bambino
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von schlauelia »

1. ja, wurde doch erklärt!

2. wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann auch keine erstattet werden - also keine Pflichtveranlagung - Minijob wird ja vom Arbeitgeber mit Abgaben belegt, die man nie wieder bekommt! Wenn das in den Vorjahren auch ao war, ist alles ok!

Lia
Bambino
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Registriert: 19. Mär 2013, 01:01

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von Bambino »

schlauelia hat geschrieben:1. ja, wurde doch erklärt!
Ich frage wegen § 38b EStG:

In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und

aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder

bb) der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird


Der Ehegatte bezieht ja doch Arbeitslohn, und zwar durch die geringfügige Beschäftigung (Minijob). :?
2. wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann auch keine erstattet werden - also keine Pflichtveranlagung - Minijob wird ja vom Arbeitgeber mit Abgaben belegt, die man nie wieder bekommt! Wenn das in den Vorjahren auch ao war, ist alles ok!
Aber die Frau hat ja keine Steuer bezahlt, sonder nur der Ehegatte durch die Pauschalabgaben. Die Frau hat vier Abzüge in der Lohnabrechnung: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, und Pflegeversicherung.

Keinen Abzug für Lohnsteuer.
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von schlauelia »

nochmal:

keine Pflichtveranlagung - sind die Abzüge beim Minijob nur die des Arbeitgebers oder zahlt Ehefrau freiwillig Rentenversicherung ( garantiert keine KV/PV! )? Wenn eigene RV-beiträge könnte eine Veranlagung durch Ansatz dieser RV zu einer Erstattung führen - einfach mal durchrechnen.

Mei reinemMinijob der Ehefrau und Klsse 3 beim Ehemnann: keine Pflichtveranlagung - zum letzten Mal diese Erklärung meinerseits - öfter geht nun nicht mehr!
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von andi81 »

schlauelia hat geschrieben:
zum letzten Mal diese Erklärung meinerseits - öfter geht nun nicht mehr!
deswegen muss man nicht unfreundlich werden, fällt mir jedesmal bei ihren einträgen auf. gibt durch aus menschen, die nun mal dinge hinterfragen und nicht vom fach sind :?
Bambino
Beiträge: 5
Registriert: 19. Mär 2013, 01:01

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von Bambino »

schlauelia hat geschrieben:nochmal:

keine Pflichtveranlagung - sind die Abzüge beim Minijob nur die des Arbeitgebers oder zahlt Ehefrau freiwillig Rentenversicherung ( garantiert keine KV/PV! )? Wenn eigene RV-beiträge könnte eine Veranlagung durch Ansatz dieser RV zu einer Erstattung führen - einfach mal durchrechnen.

Mei reinemMinijob der Ehefrau und Klsse 3 beim Ehemnann: keine Pflichtveranlagung - zum letzten Mal diese Erklärung meinerseits - öfter geht nun nicht mehr!
Es ist umgekehrt, so wie ich es geschrieben habe: Die Frau hat Klasse 3, und der Ehemann hat den Minijob.

Die Frau hat vier Abzüge in ihrer Lohnabrechnung: RV, KV, PV, und ALG. Sie hat also keine Abzüge für Lohnsteuer.

Deshalb hab ich gefragt, ob alles OK ist.

Das andere was mich irritiert ist die Vorschrift § 38b EStG. Da steht ja, dass Klasse 3 nur möglich ist wenn der andere die Klasse V hat, oder keinen Arbeitslohn bezieht. Aber in diesem Fall bezieht der Ehegatte ja doch Arbeitslohn, und zwar durch den Minijob. Bin etwas verwirrt, und ich entschuldige mich. :?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von schlauelia »

ist doch egal, wer hier was hat - zum allerletzten Mal: keine Pflichtveranlagung - und auch eine freiwillige macht keinen Sinn, wenn gar keine Lohnstuer einbehalten wurde- das gilt natürlich nur, wenn hier alles richtig dargestellt wurde und keine anderen Einkünfte oder Lohnersatzleistungen vorlagen!

In der Hoffnung, dass das nun klar ist - Gruß Lia
Bambino
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Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von Bambino »

schlauelia hat geschrieben:ist doch egal, wer hier was hat - zum allerletzten Mal: keine Pflichtveranlagung - und auch eine freiwillige macht keinen Sinn, wenn gar keine Lohnstuer einbehalten wurde- das gilt natürlich nur, wenn hier alles richtig dargestellt wurde und keine anderen Einkünfte oder Lohnersatzleistungen vorlagen!

In der Hoffnung, dass das nun klar ist - Gruß Lia
Ja, es wurde richtig dargestellt. Allerdings verstehe ich noch immer nicht wieso die Frau keine Erklärung machen muss, da sie schon jahrelang keine Lohnsteuerabzüge in ihrer Lohnabrechnung gehabt hat. Einige Leute meinen, dass es dann zu Nachzahlungen kommt.

Wenn jemand noch etwas dazu sagen könnte, wäre das super. Aber auch wenn nicht, ich bedanke mich herzlich für eure Geduld und Hilfe. :)

Bambino
a520
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Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von a520 »

Ja, es wurde richtig dargestellt.








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johntimo
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Re: Steuerklasse III/V (Minijob/Pauschalabgaben)

Beitrag von johntimo »

wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kann auch keine erstattet werden - also keine Pflichtveranlagung - Minijob wird ja vom Arbeitgeber mit Abgaben belegt, die man nie wieder bekommt! Wenn das in den Vorjahren auch ao war, ist alles ok!






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