Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Eine Arbeitnehmer A hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin. Nun möchte er zu einem Arbeitgeber B wechseln, welcher seine Niederlassung in Hamburg hat. Da A seinen Hauptwohnsitz in Berlin nicht aufgeben möchte, will er in Hamburg eine Zweitwohnung nehmen, deren Kosten er am Ende des Jahres steuerlich absetzen möchte.
Nun aber das Problem: Bei der Tätigkeit des A handelt es sich um eine Beratungstätigkeit beim Kunden, weshalb er von B die meiste Zeit quer durch Deutschland geschickt wird. Das heist, die Niederlassung von B ist zwar in Hamburg, A arbeitet dort jedoch die meiste Zeit garnicht.
Ist es für A trotzdem möglich, die Hamburger Zweitwohnung abzusetzen obwohl er die meiste Zeit garnicht in Hamburg arbeitet?
Vielen Dank
Chris
Beruflich veranlasste Zweitwohnung hier absetzbar?
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Re: Beruflich veranlasste Zweitwohnung hier absetzbar?
faktisch gesehen, spricht gegen die eine absetzung nichts, da die wohnung in hamburg aus beruflichen gründen angemietet wurde. ich könnte mir allerdings vorstellen, dass da FA unter umständen nachfragen könnte, warum man in HH eine zweitwohnung anmietet, wenn man eh hauptsächlich auf dienstreise ist.