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Studenten und Steuererklärung

Verfasst: 2. Nov 2012, 15:28
von Froschkönig
Hallo,
habe letzt irgendwo aufgeschnappt, dass Studenten und Auszubildende eine Steuererklärung machen sollen,auch wenn sie über keinerlei Einkommen verfügen.
Weiß jemand, was daran Sinn machen soll?
Danke vorab
F.

Re: Studenten und Steuererklärung

Verfasst: 15. Mär 2014, 16:30
von muemmel
Weiß jemand, was daran Sinn machen soll? Meistens gar nichts. Eventuell macht man einen Verlust, den man in die Zukunft, in der man Steuern zahlt, vortragen kann. Dafuer muss man sich jedoch in einer Zweitausbildung befinden und und die Ausgaben fuer die Ausbildung muessen die Einkuenfte uebersteigen - folglich fallen Azubis da schon mal raus.

Re: Studenten und Steuererklärung

Verfasst: 3. Mai 2014, 21:50
von marcoparko
muemmel hat geschrieben:Weiß jemand, was daran Sinn machen soll? Meistens gar nichts. Eventuell macht man einen Verlust, den man in die Zukunft, in der man Steuern zahlt, vortragen kann. Dafuer muss man sich jedoch in einer Zweitausbildung befinden und und die Ausgaben fuer die Ausbildung muessen die Einkuenfte uebersteigen - folglich fallen Azubis da schon mal raus.
Was heißt Sinn macht, dass hängt von deinen Werbe und Ausbildungskosten usw. ab, alles was man absetzen kann eben. Da lohnt es sich auch schon als Student. Und es stimmt nicht das dies nur ab der Zweitausbildung gilt, unter bestimmten Vorraussetzungen kann man Steuern auch schon ab der Erstausbildung absetzen.
Da gibt es aber eben ganz viel zu beachten, deswegen sollte man vielleicht auch mal über einen Steuerberater nachdenken. Ich z.B. habe noch den gleichen Berater wie auch meine Eltern in Bochum >http://www.bochum-steuerberater.de, durch die wird alles geregelt.

Re: Studenten und Steuererklärung

Verfasst: 4. Mai 2014, 15:39
von muemmel
Und es stimmt nicht das dies nur ab der Zweitausbildung gilt, unter bestimmten Vorraussetzungen kann man Steuern auch schon ab der Erstausbildung absetzen. Na, dann erklären Sie uns doch bitte, wie ein Student ohne Einkommen (denn exakt danach hat der TE gefragt) die Kosten einer Erstausbildung absetzt. Das sind nämlich Sonderausgaben, die nicht als Verlust vorgetragen werden können.