§ 17 EStG Verlust aus Gesellschaftsanteil
Verfasst: 19. Mai 2012, 11:54
Ich habe eine Freundin, die war Geschäftsführer-Gesellschafterin bei einer GmbH, welche in Insolvenz gegangen ist.
Sie hat 10.000 € als Gesellschafterin vor Jahren eingezahlt.
Wann kann Sie den Verlust aus § 17 EStG geltend machen, mit Eröffnung des Inso-Verfahrens oder mit Beschlussfassung, dass das Inso-Verfahren abgeschlossen ist?
Zusätzlich hat Sie noch eine Strafe wegen Inso-Verschleppung zahlen müssen. Aber da kann man doch steuerlich nichts geltend machen?
Sie hat 10.000 € als Gesellschafterin vor Jahren eingezahlt.
Wann kann Sie den Verlust aus § 17 EStG geltend machen, mit Eröffnung des Inso-Verfahrens oder mit Beschlussfassung, dass das Inso-Verfahren abgeschlossen ist?
Zusätzlich hat Sie noch eine Strafe wegen Inso-Verschleppung zahlen müssen. Aber da kann man doch steuerlich nichts geltend machen?