Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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atom13
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Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von atom13 »

Hallo, Hauptberuflich bin ich Student, habe zudem ein "400Euro Basis" Nebenjob als Mini Job sozusagen. Letztes Jahr habe ich zudem mich als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer (also ich gebe immer brav auf jeder Rechnung an : Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!) beim Finanzamt als gewerbe angemeldet und eine Steuernummer bekommen. Die Dame sagte mir damals es reicht wenn ich eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung dann abgebe, Steuererklärung müsste ich nicht machen.

Ich bin nun verwirrt da im Internet so viel unterschiedliches steht. Was muss ich jetzt machen. Diese EÜR Formblatt ausfüllen oder reicht eine formlose Excel Tabelle o.ä. (wenn ja, was gehört dort dann alles rein, klar zum einen die Einnahmen die ich erhalten habe aus dieser Tätigkeit und als Ausgaben alles was damit an Kosten für mich verbunden war/ist ?! oder ?) Was gilt es hierbei zu beachten ?! Außerdem weiß ich garnicht wann ich das abgeben muss, habe das letztes Jahr im Mai angemeldet bzw. die Steuernummer bekommen.

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar ! P.s. : Einnahmen belaufen sich weit unter den 17500eur (eher um die 1000eur Einnahmen, also wirklich sehr überschaubar)

Hoffe ich habe alle notwendigen Informationen geschrieben
steuerinfoblog
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

Sie sollten eine formlose EÜR mit den Steuererklärungen einreichen. Es reicht auch eine formlose Exceltabelle in Ihrem Fall aus, weil Sie die 17.500 Euro Grenze nicht überschreiten. Daher sind Sie nicht verpflichtet eine EÜR nach dem Vordruck der Finanzbehörde abzugeben.

Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-,sowie auch die Umsatzsteuererklärungen abgeben müssten. Sie können ja nicht nur eine Anlage EÜR abgeben und den Rest nicht. Auch wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen, ist aus formalen Gründe sowie auch Kontrolle eine Umsatzsteuererklärung einzureichen.

In die EÜR nehmen Sie alle Einnahmen und auch Kosten als Betriebsausgaben rein. Bitte beachten Sie dabei, das bestimmte Gegenstände über die Nutzungsdauer anteilig verteilt werden müssten. Berücksichtigen Sie bitte alle Kosten die in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit angefallen sind z. B. Telefon- und Internetkosten sowie Porto etc.

Die Steuererklärungen sind bis zum 31.05.2012 dem Finanzamt einzureichen oder zu übermitteln, wenn Sie nicht beim Steuerberater sind. Beim Steuerberater hätte man bis zum 31.12.2012 Zeit für die Erstellung der Steuererklärungen gehabt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

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atom13
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von atom13 »

viele vielen dank für die schnelle und ausführliche antwort.
habe jetzt noch ein paar fragen...
kann ich jetzt noch zu einem steuerberater gehen der dies für mich erledigt ? oder ist das bereits zu spät ?!

was kommen da i.dR. für kosten auf mich zu , wie gesagt ist alles recht überschaubar was rechnungen angeht.

also verstehe ich sie richtig das ich doch eine steuererklärung machen muss ? wie sieht das genau aus, muss ich dazu irgend welche vordrucke o.ä. verwenden (wenn ich mich entschließe es doch selber zu tun), ist für mich wie gesga tdas erste mal und ich habe leider garkeinen überblick.

danke für die hilfe !
steuerinfoblog
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Tag,
natürlich können Sie immer zu einem Steuerberater gehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Steuerberater auch eine Bearbeitungszeit benötigt. Aber für das Jahr 2011 hätten Sie beim Steuerberater bis Ende dieses Jahres noch Zeit, um Ihre Steuererklärung erstellen zu lassen und beim Finanzamt einzureichen.

Die Kosten für den Steuerberater kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich auch nicht weiß, wie aufwendig Ihre Sache ist und wie lange der Steuerberater bei Ihnen braucht. Die Kosten kann Ihnen nur der Steuerberater sagen. Machen Sie doch einen Termin aus und besprechen Sie alles oder rufen Sie einen Steuerberater an.

Ja, Sie sind verpflichtet Steuererklärungen abzugeben. In Ihrem Fall ist es die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, und Gewerbesteuererklärungen. In meinem Beitrag unter http://www.steuer-info-blog.de/tipps-fu ... l#more-420können Sie sich gerne schlauer machen, wie man eine Steuererklärung abgeben kann.

Die Vordrucke stellt das Finanzamt zur Verfügung entweder online über Elster oder in Papierform beim Finanzamt. Sie benötigen auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung mit Anlagen sowie die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.

Viel Erfolg.
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atom13
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von atom13 »

Ich muss nochmal schreiben, ich wühle mich grad so durch, da taucht jetzt bei mir die frage bei der umsatzsteuererklärung auf, was ich da angeben muss da ich ja keine umsatzsteuer berechnet habe ?! (seite 2 umsätze zum allg. steuersatz etc. ab zeile 33)
habe im internet das hier gefunden: http://www.uncleboob.com/mini-tipp-umsa ... mment-6536

dort wird für max mustermann allerdinsg garkeine einkommensteuererklärung gemacht.
ich kann mich auch grad nicht so recht erinnern ob ich ei ngewerbe anmelden musste für meine tätigkeit.
ich glaube fast am besten ich ruf mal im finanzamt an die müssten mir ja sagen können welche zettel ich genau alle ausfüllen muss, oder ?

und noch eine frage, von meinem 400 euro nebenjob was muss ich da angeben ? meinen gesamten verdienst aus 2011 ? muss ich das belegen, sicherlich oder ?

nachtrag: habe es gerade gefunden die quittung für die gewerbe anmeldung (26 euro) was ändert sich jetzt für mich ?
steuerinfoblog
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

die Seite zur Umsatzsteuererklärung, die Sie gefunden haben ist super. Da steht alles schon drauf, was Sie ausfüllen müssen und wo.

Auf dieser Seite sind schon fast alle Anlagen schon aufgelistet und es fehlen nur noch einige Anlagen zu einer kompletten Einkommensteuererklärung. Für Max Mustermann wurden einige Anlagen aus der Einkommensteuererklärung z. B. Anlage G oder Anlage S ausgesucht. Diese Anlage ist ein Teil der Einkommensteuererklärung.

Vielleicht ist es sinnvoll beim Finanzamt nachzufragen, was Sie genau ausfüllen müssen. Aber die geben Ihnen auch viele Formulare und Sie müssten dann mit diesen auch klar kommen.

Wenn Ihr 400 Euro Job ohne Lohnsteuerkarte, sondern pauschal abgerechnet wurde, dann brauchen Sie diesen auch nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

Die Gewerbeanmeldung führt dazu, dass Sie noch eine Gewerbesteuererklärung ausfüllen sollten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

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atom13
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von atom13 »

hallo vielen dank nochmals !
nein der 400 euro job geht ganz normal über meine lohnsteuerkarte.
steuerinfoblog
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Re: Kleinunternehmer EÜR Grundsätzliches ?!?!

Beitrag von steuerinfoblog »

also wenn der 400 Euro Job als geringfügige Beschäftigung abgerechnet wurde, dann müssten Sie diesen nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Meinstens werden die 400 Euro Jobs so abgerechnet und werden somit oft auch nicht berücksichtigt.

Viel Erfolg!
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