Hallo Zusammen,
ich habe zum Thema Reverse Charge folgenden Fall:
Übernachtungskosten v. Mitarbeitern unseres Konzern (Spanien) und deren Weiterbelastung.
Ich habe die Rechnung des Hotels vorliegen (19%) und bin jetzt etwas unsicher was die WB angeht.
Wäre die Rechnung direkt an unser spanisches Unternehmen gegangen hätte das Hotel doch ohne Steuer ausgestellt
(§§ 3(9), §3a(2) UStG), da der Ort = Spanien, Leistungsempfänger, oder ?
Nun habe ich die Rechnung auf dem Tisch und würde jetzt mal ohne Steuer weiterbelasten und mit die VSt entsprechend ziehen. Allerdings bin ich nicht sicher, was das Reverse Charge Verfahren (Art. 196 MwStSystRL) angeht.
Muss ich auf der Rechnung dann dieses vermerken und die ID-Nr. des Empfängers angeben?
Vielen Dank für die Hilfe
bambi
Reverse Charge
Re: Reverse Charge
Beherbungsleistungen werden bei der Umsatzsteuer abweichend besteuert. Hier gilt nicht Reverse Charge und Leistungsort gleich Ort des Empfängers. Bei Beherbungsleistungen ist der Ort der tatsächlichen Leistung (=Hotel) der Ort der Besteuerung.