Hallo,
ich habe die letzten 3 Jahre neben der Arbeit meinen Betriebswirt gemacht. Bei den letzten zwei Steuererklärungen wurde mir problemlos die Fahrtkosten zur Lerngemeinschaft anerkannt. Aber bei der Steuererklärung für 2010 wurden die Fahrtkosten zur Lerngemeinschaft nicht anerkannt mit der Begründung: " Aufwendungen für Lerngruppen könen nicht gewährt werden, weil eine private Veranlassung der Treffen nicht von untergeordneter Bedeutung ist."
Ich werde auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Hat jemand eine Idee, was ich als Begründung schreiben kann?
Vielen Dank, Puggi
Lerngemeinschaft Fortbildung
Re: Lerngemeinschaft Fortbildung
Du solltest auf den Fortbildungscharakter der Treffen explizit hinweisen. Belegen solltest Du das am besten mit einer Kopie des Zeitplans (analog eines Stundenplans) und den besprochenen Inhalten.
Der Finanzbeamte hat hier seine Verwaltungsanweisungen, das erst einmal pauschal zu streichen. Solche Anweisungen ändern sich oft jährlich. Seine Aufgabe ist es ja, dem Staat möglichst viel Steuern einzubringen und nicht das Gegenteil. Das kann man ihm nicht vorwerfen, da ist keine Boshaftigkeit hinter.
Der Finanzbeamte hat hier seine Verwaltungsanweisungen, das erst einmal pauschal zu streichen. Solche Anweisungen ändern sich oft jährlich. Seine Aufgabe ist es ja, dem Staat möglichst viel Steuern einzubringen und nicht das Gegenteil. Das kann man ihm nicht vorwerfen, da ist keine Boshaftigkeit hinter.