Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten:
Es läuft ein nebenberufliches Studium. Die Kosten des Studiums wurden vom Arbeitgeber übernommen. Zusätzlich zum Arbeitsvertrag wurde eine Rückzahlungsklausel bei Kündigung vereinbart.
Wie ist nun die steuerliche Situation bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss des Studiums durch den Arbeitnehmer. Angenommen der Arbeitnehmer müsste 15.000 EUR gem. Rückzahlungsklausel zurückzahlen.
Sind diese 15.000,00 EUR voll als Werbungskosten anrechenbar?
Vielen Dank im Voraus.
Rückzahlung Weiterbildungskosten
Re: Rückzahlung Weiterbildungskosten
hat das studium auch was mit der eigentlichen beruflichen tätigkeit etwas zu tun?