Frage zu Kosten Master Studium als Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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tomtom1610
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Registriert: 31. Jul 2011, 09:18

Frage zu Kosten Master Studium als Werbungskosten

Beitrag von tomtom1610 »

Hallo,

ich möchte gerne wissen, über wie viele Jahre man steuerlich die Kosten für ein Master Studium verteilen kann.
Angenommen ich beginne dieses Wintersemester mit einem Studium, welches mich 20.000 EUR an Gebühren verteilt über 4 Semester kostet, und nehme somit in Q3 2012 einen Job an. Somit gebe ich 2014 die erste Steuererklärung nach Ende des Studiums ab. Ich frage mich:

- Werden alle studienspezifischen Ausgaben, also auch bspw. die Kosten für ein Auslandssemester/-praktikum (speziell die dortige Wohnung, da diese nicht den Hauptwohnsitz darstellt) en bloc als Kosten des Studiums angesehen und können somit als Werbungskosten geltend gemacht werden?

- Über welchen Zeitraum ist dies möglich?

Besten Dank
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Frage zu Kosten Master Studium als Werbungskosten

Beitrag von andi81 »

es gilt immer das zufluss-abfluss-prinzip. die ksoten die dir im jahr entstanen sind, sind auch relevant für die steuer. also verteilen sich die kosten entsprechend.

auswärtige unterkunft ist ein breites thema. sofern du in dtl. einen eigenen wohnsitz hast, dann sind dies kosten der doppelten haushaltsführung. sofern du beim master angestellt bist in deutschland und gehst in eine ausländische niederlassung, dann ist dies eine auswärtstätigkeit. dazu müsstest du genauere angeban machen, wie sich das auslandsemster gestalten soll. weil dann hast du nämlich keine sonderausgaben sondern WK

gruß
tomtom1610
Beiträge: 2
Registriert: 31. Jul 2011, 09:18

Re: Frage zu Kosten Master Studium als Werbungskosten

Beitrag von tomtom1610 »

primär geht es mir um die studiengebühren, lass uns den rest hinten anstellen.

ich hatte gehofft, dass es eine spezielle regelung für diese art von werbungskosten gibt. da die mehrzahl der master studenten in vollzeit studieren und durch ihre praktika bzgl. des einkommens den freibetrag nicht überschreiten (oder zumindest nicht in einem relevanten maß), würde das ja bedeuten, dass die möglichkeit des ansetzens als werbungskosten kaum einen vorteil bietet.
lass uns das typische szenario betrachten. das studium beginnt zum ws im oktober 20xx, dauert 4 semester und endet somit zu ende september 20xx+2. nimmt man danach einen job an, arbeitet man in diesem jahr lediglich noch 3 monate. die einzigen gebühren, die in diesem fall geltend gemacht werden könnten, wären deiner ausführung zufolge jene für das 4. semester in 20xx+2 - und zwar in der steuererklärung für das gleiche jahr. ist das korrekt?
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Frage zu Kosten Master Studium als Werbungskosten

Beitrag von andi81 »

das ist korrekt. aber so wie ich dich verstehe hast du nun befürchtungen, dass dir unterm strich keine vorteile entstehen, da die einkünfte während des studiums eher gering sind.

in diesem falle kann ich dich beruhigen. auch wenn du die steuerliche freigrenze nicht übersteigst, so können berufliche kosten immer angesetzt werden. du erzielst dann unterm strich eben negative einkünfte in dem jahr. und genau diesen negativen betrag darf man entsprechend auf die folgejahre vortragen. sprich wenn du im jahr 20xx+2 für 3 monate volles gehalt erzielst, LSt abführst ect...., dann wirkt sich das für deine erklärung 20xx+2 postiv aus, weil du alle negativen einkünfte aus 20xx 20xx+1 vortragen kannst und somit dein zu versteuerndes einkommen in 20xx+2 mindern kannst. folglich enstehen weniger steueransprüche und eine erstattung ist fast garantiert.

gruß
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