Rückwirkend Abschreibung für Immo-Kosten möglich?
Verfasst: 5. Jun 2011, 11:27
Angenommen ich habe für eine Immobilie vergessen Renovierungskosten in den Vorjahren anzugeben.
Kann ich diese Aufwendungen irgendwie rücktragen?
Oder kann ich diese Kosten wenigsten in der aktuellen Ekst-Erklärung angeben?
Peter
Kann ich diese Aufwendungen irgendwie rücktragen?
Oder kann ich diese Kosten wenigsten in der aktuellen Ekst-Erklärung angeben?
Peter