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Rückwirkend Abschreibung für Immo-Kosten möglich?

Verfasst: 5. Jun 2011, 11:27
von pstein
Angenommen ich habe für eine Immobilie vergessen Renovierungskosten in den Vorjahren anzugeben.

Kann ich diese Aufwendungen irgendwie rücktragen?

Oder kann ich diese Kosten wenigsten in der aktuellen Ekst-Erklärung angeben?

Peter

Re: Rückwirkend Abschreibung für Immo-Kosten möglich?

Verfasst: 20. Jul 2011, 13:18
von schlauelia
weder noch!

Lia