Hallo,
ich habe ein Haus geschenkt bekommen und bei der Berechung der Afa hatte ich die Schenkungssteuer zu dem Wert des Hauses dazugezählt zusammen mit den Notarkosten. Das Finanzamt sagte mir,das nur die Grunderwerbsteuer gelten würde. Stimmt das?
Im Falle einer Schenkung fällt ja keine Grunderwerbsteuer an sonder man zahlt nur die Erbschaftssteuer. Warum ist es nicht möglich diese Kosten geltend zu machen?
Freue mich auf Eure Antworten.
Viele Grüsse
Schenkungssteuer bei Hausschenkung
Re: Schenkungssteuer bei Hausschenkung
Ja.Das Finanzamt sagte mir,das nur die Grunderwerbsteuer gelten würde. Stimmt das?
Weil die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers fortzuführen sind (§ 11d EStDV) und dieser eben keine Schenkungsteuer zu zahlen hatte. Die Schenkungsteuer ist zudem nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar.Im Falle einer Schenkung fällt ja keine Grunderwerbsteuer an sonder man zahlt nur die Erbschaftssteuer. Warum ist es nicht möglich diese Kosten geltend zu machen?
Re: Schenkungssteuer bei Hausschenkung
Hallo,
Danke für die Klarstellung, dann ist ja leider doch alles Rechtens. Schade.
Viele Grüsse
Danke für die Klarstellung, dann ist ja leider doch alles Rechtens. Schade.
Viele Grüsse