Warum muss ich nachzahlen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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anbaum
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Warum muss ich nachzahlen?

Beitrag von anbaum »

Erst mal danke für die Aufnahme ins Forum, und gleich die erste Frage von mir:

Warum kann es sein, dass ich nachzahlen muss, wenn ich doch bloß einen normalen Angestelltenjob habe, wo die Lohnsteuer ja schon vorher abgeführt wurde (wurde auch nochmal nachgeprüft mit einem Onlinerechner)? Ich bin zwar auch selbständig gemeldet, aber habe da bis jetzt tatsächlich keinerlei Ein- oder Ausgaben, das kann es also nicht sein!

Ich meine, generell: wer angestellt arbeitet, da wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt und höchstens, wenn der sich verrechnet hat oder so, müsste ich was nachzahlen, oder nicht? Ich musste letztes Mal auch schon nachzahlen, da habe ich Einspruch eingelegt, aber ohne Erfolge...

Hat jemand eine Idee, woran es liegt? Da wäre ich ja besser dran, keine Einskommensteuererklärung zu machen (nur leider muss ich ja, weil selbständig angemeldet).
Danke im Voraus und Grüße!

Anatol
taxpert
Beiträge: 881
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Warum muss ich nachzahlen?

Beitrag von taxpert »

anbaum hat geschrieben: 27. Nov 2024, 12:10 Ich meine, generell: wer angestellt arbeitet, da wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt und höchstens, wenn der sich verrechnet hat oder so, müsste ich was nachzahlen, oder nicht? Ich musste letztes Mal auch schon nachzahlen, da habe ich Einspruch eingelegt, aber ohne Erfolge...
Grundsätzlich wird man immer Konstellationen finden, bei denen es trotz LStKl I zu Nachzahlungen kommt. Diese sind aber eigentlich extrem selten!

Einspruch bzw. dessen Begründung war ggf. das falsche Mittel der Wahl, den die Steuerfestsetzung an sich war ja wahrscheinlich richtig! Solange eine Antragsveranlagung nach §46 Abs.2 EStG vorliegt, hättest Du die Erklärung zurücknehmen müssen.
anbaum hat geschrieben: 27. Nov 2024, 12:10 Da wäre ich ja besser dran, keine Einskommensteuererklärung zu machen (nur leider muss ich ja, weil selbständig angemeldet).
Eben der §46 Abs.2 EStG wäre auch hier das Mittel der Wahl, keine Steuererklärung trotz gemeldeter Selbstständigkeit abgeben zu müssen-

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
anbaum
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Re: Warum muss ich nachzahlen?

Beitrag von anbaum »

Hallo! Vielen Dank für die Antwort!
Bei dem §46 Abs.2 EStG steht in 1.: muss nur Steuerklärung abgeben, wenn: wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

Genau das mit den 410 Euro hatte ich auch schon gegoogelt und habe das die Dame vom Finanzamt am Telefon auch gefragt, ob das nicht dann für mich zutrifft, aber sie meinte nein: ich wäre als Selbständige egal mit welchem Einkommen verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben. Was soll ich da sagen... Ist es am Ende besser, sowas nicht telefonisch zu erfragen, sondern nur schriftlich - vielleicht recherchieren sie dann vor dem Antworten?

Nun habe ich die Erklärung für 23 gestern auch schon abgegeben. Ich habe ein paar Sachen anrechnen können, Nebenkostenabrechnung, und somit muss ich nur noch 10 Euro nachzahlen - aber trotzdem blöd! Es wurmt mich nicht wegen dem Geld, sondern weil ich nicht verstehe, wie das sein kann... ich verstehs immer noch nicht.

edit: P.S. "Steuererklärung zurücknehmen" - wie geht das dann? Wenn ich das googel, wirkt es so, als ist es dasselbe wie "Einspruch erheben"... nein?

zweites edit und P.S.: ich googel grade, dass man noch vier Jahre Zeit hat, einen Fehler in der Steuererklärung nachträglich korrigieren zu lassen! Bei mir war es so, dass ich ausversehen nach meiner Arbeitslosigkeit das A-Geld nicht aus dem Formular gelöscht und somit einfach in die SE übernommen hatte, als ich dann wieder einen Job hatte. Dadurch wurde mit dem Progressionsvorbehalt gerechnet. Das ist mir jetzt aufgefallen und ich habe die Dame am Telefon gefragt, ob ich das noch nachträglich iwie zurückbekomme, das Geld - nein, sagte sie. Ich hätte den Bescheid akzeptiert, also selber schuld.

Was meint Ihr dazu? Wer hat recht?
muemmel
Beiträge: 4979
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Warum muss ich nachzahlen?

Beitrag von muemmel »

ich googel grade, dass man noch vier Jahre Zeit hat, einen Fehler in der Steuererklärung nachträglich korrigieren zu lassen! Das ist, so absolut gesprochen, schlicht falsch - eine Änderung zugunsten des Steuerzahlers ist nur in bestimmten Fällen möglich. Nähere Details wird Ihnen taxpert erläutern, wenn er wieder reinschaut. Mich wundert aber, dass die Falschangabe einfach übernommen wurde - der Bezug von Arbeitslosengeld wird dem FA elektronisch von der Arbeitsagentur übermittelt, weswegen die falsche Angabe hätte auffallen müssen.
anbaum
Beiträge: 3
Registriert: 27. Nov 2024, 12:05

Re: Warum muss ich nachzahlen?

Beitrag von anbaum »

Aha, ok danke für die Info, dass das mit den vier Jahren wohl doch falsch ist. Schade.
Bzgl. des Auffallenmüssens meinte die Dame, bei so einem niedrigen Betrag von 700 Euro kann es schon mal sein, dass die das nicht nachprüfen... Tja.
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