Hallo Forengemeinde,
wir haben nach 7 Jahren eine vermietete ETW verkauft.
Da dadurch Spekulationssteuer anfällt versuche ich diese gerade genau zu errechnen.
Klar ist das alle Ausgaben mit Bezug auf den Verkauf den Betrag mindern. (Renovierung, Maklergebühren, Fahrtkosten)
Sind auch Kosten wie Nachträgliche Herstellungskosten, beim Erwerb angefallene Notar-, Grundbuch- und/oder Maklerkosten abzugsfähig?
Wie schaut es mit Instandhaltungskosten und Reparaturen innerhalb der 7 Jahre aus?
Klar ist auch das die Abschreibung dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden muss.
Habe ich noch etwas übersehen?
mfg
Spekulationssteuer! Welche Kosten können gegengerechnet werden?
Re: Spekulationssteuer! Welche Kosten können gegengerechnet werden?
Das sind Anschaffungsnebenkosten, die das Schicksal der Anschaffungskosten teilen. Sie sind nicht durch den Verkauf veranlasst.Sind auch Kosten wie Nachträgliche Herstellungskosten, beim Erwerb angefallene Notar-, Grundbuch- und/oder Maklerkosten abzugsfähig?
Die sind doch bereits bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt worden. Einmal reicht.Wie schaut es mit Instandhaltungskosten und Reparaturen innerhalb der 7 Jahre aus?
Re: Spekulationssteuer! Welche Kosten können gegengerechnet werden?
Hallo,
Stefan
Genau. Und deshalb erhöhen sie die Anschaffungskosten, und reduzieren damit letztendlich den Spekulationsgewinn.Das sind Anschaffungsnebenkosten, die das Schicksal der Anschaffungskosten teilen.
Stefan
Re: Spekulationssteuer! Welche Kosten können gegengerechnet werden?
Hallo,
zunächst einmal Danke für die Antworten.
Also Anschaffungsnebenkosten sind hier gegen zu rechnen.
Gibt es bei Instandsetzung und/Instandhaltung auch eine Möglichkeit?
mfg
zunächst einmal Danke für die Antworten.
Also Anschaffungsnebenkosten sind hier gegen zu rechnen.
Gibt es bei Instandsetzung und/Instandhaltung auch eine Möglichkeit?
mfg
Re: Spekulationssteuer! Welche Kosten können gegengerechnet werden?
Es wurde bereits geschrieben: Anschaffungsnebenkosten gehören zu den Ansxhaffungskoszen und wurden, soweit sie nicht auf das Grundstück, sondern auf die Aufbauten entfallen, mit abgeschrieben. Sie sind also im Restbuchwert, welcher abgezogen wird, bereits enthalten.
Und zu den Instandhaltungskosten zitiere ich einfach mal Tom898:
"Die sind doch bereits bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt worden. Einmal reicht."
Und zu den Instandhaltungskosten zitiere ich einfach mal Tom898:
"Die sind doch bereits bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt worden. Einmal reicht."