Veranlagungsart Begründung der Änderung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Holger.Koeln
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Registriert: 7. Nov 2024, 22:31

Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Holger.Koeln »

Hallo,

wir haben unsere gemeinsame Steuererklärung für 2024 abgegeben und den Bescheid bekommen. Ich möchte nunn die Veranlagungsart von gemeinsam auf getrennt ändern, da dieses günstiger ist. Somit habe ich ein Einspruch eingelegt. Jetzt verlangt das Finanzamt eine Begründung. Wie kann ich dieses Begründen und muss ich das überhaupt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Tom998
Beiträge: 685
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Tom998 »

Begründung ist die Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung.
Holger.Koeln
Beiträge: 5
Registriert: 7. Nov 2024, 22:31

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Holger.Koeln »

Danke,
Allerdings fordert das finanzamt im schreiben auf eine neue steuererklärung abzugeben und in einem neuen Absatz eine Begründung zu nennen. Das verstehe ich eben nicht!
Wie wäre der Vorschlag sich zu verhalten?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Holger
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie wäre der Vorschlag sich zu verhalten?
Wie schon gesagt, neue Einkommensteuererklärungen abgeben.
Begründen muss man das nicht.
Ist die Forderung vielleicht eher ein Hinweis darauf, dass Einzelveranlagungen in diesem Fall nicht klug sind?
Ich möchte nunn die Veranlagungsart von gemeinsam auf getrennt ändern, da dieses günstiger ist.
Warum ist das besser?
Wenn du das nicht weißt, dann vermute ich, dass es nicht günstiger ist.

Stefan
Holger.Koeln
Beiträge: 5
Registriert: 7. Nov 2024, 22:31

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Holger.Koeln »

Danke lieber Stefan,
Aber es ist definitiv das Beste durch. Lohnersatzleistung Zins abschlagssteuer und erwerbsminderungsrente. Zu dem wird das um steuerprogramm bestätigt.
Nach wie vor bleibt die Frage wie ich das begründen kann, da offensichtlich das finanzamt eine Begründung fordert zu der neuen steuererklärung.
Kriege hier leider kein Bild des anonymisierten Schreibens rein.
Liebe Grüße
Holger
Tom998
Beiträge: 685
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Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Tom998 »

Da ist vermutlich nur ein falsches Feld angekreuzt. Steuererklärung abgeben und abwarten.
Holger.Koeln
Beiträge: 5
Registriert: 7. Nov 2024, 22:31

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Holger.Koeln »

Ich habe euch mal den Text angehangen, wie deutet ihr das?


ich bitte Sie, Ihren Einspruch bis zum 04.12.2024 zu begründen.

Reichen Sie dazu bitte die Steuererklärungen zu den beantragten Einzelveranlagungen beim Finanzamt ein.

Des Weiteren bitten wir Sie, eine Kopie der Nebenkostenabrechnung einzureichen, damit die geltend gemachten haushaltsnahen Aufwendungen berücksichtigt werden können

Wenn Sie die Begründung nicht innerhalb der genannten Frist einreichen, werde ich über den Rechtsbehelf anhand der hier vorliegenden Unterlagen entscheiden.

Kommen Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis, dass der Bescheid nicht zu beanstanden ist, bitte ich Sie, den Einspruch schriftlich zurückzunehmen. Für Ihre Antwort können Sie das beigefügte Formular verwenden



Vielen Dank für eure Mühe!
reckoner
Beiträge: 1237
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Aber es ist definitiv das Beste durch. Lohnersatzleistung Zins abschlagssteuer und erwerbsminderungsrente.
Davon können nur die Lohnersatzleistungen ein Grund sein. Und ich will das nicht ausschließen, es sind aber schon eher die seltenen Fälle (weil: wo Lohnersatzleistungen anfallen fehlt ja auf der anderen Seite Einkommen, und grob gleicht sich das aus).
Sinnvoll kann die Einzelveranlagung imho insbesondere sein, wenn ausschließlich Lohnersatzleistungen bezogen wurden, und zwar deutlich mehr als der Grundfreibetrag. In dem Fall ist es nämlich egal wie hoch die waren, sie sind einfach steuerfrei, und weiteres Einkommen welches dem höheren Steuersatz unterliegen würde gibt es ja nicht.
Ich habe euch mal den Text angehangen, wie deutet ihr das?
Genau so wie schon gesagt, die neuen Erklärungen sind die Begründung. Und die müssen eben jetzt zeitnah kommen. Mit einem Wechsel der Veranlagungsart gewinnt man keine nennenswerte Zeit.

Stefan
Holger.Koeln
Beiträge: 5
Registriert: 7. Nov 2024, 22:31

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von Holger.Koeln »

Hallo Stefan,
irgendwie ein bisschen aneinander vorbei zu reden.

Mir geht es nur darum, ob ich es wie vom finanzamt gefordert, begründen muss, die veranlagungsort zu wechseln oder ein eine neue steuererklärung einfach reicht. Ich interpretiere den Brief so, dass ich den Wechsel begrunden muss..

Ob sich das lohnt sollte nicht euer Problem sein, ist eine ganz andere Geschichte. Das steuerprogramm rechnet mir aus, dass es auf jeden Fall sich lohnt. Für dich als Info. Ich habe viel zinsabschlagsteuer bezahlt, da ich über den freibetrag komme. Als erwerbsminderungsrenter habe ich den grundfreibetrag lange nicht überschritten und Kriege somit die Zins abschlagssteuer zurück. In der gemeinsamen Veranlagung nicht, da lohnersatzleistungen beim Partner aufgelaufen sind. Die diese höher waren ist eine gemeinsame Veranlagung und ungünstiger.

Ihr behauptet den Wechsel der veranlagungsart muss nicht begründet werden, ich verstehe den Brief, aber anders. Habt ihr euch den durchgelesen und bleibt eure Meinung einfach neue steuererklärung abgeben und Begründung brauche ich keine anzufügen?

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4953
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagungsart Begründung der Änderung

Beitrag von muemmel »

Habt ihr euch den durchgelesen und bleibt eure Meinung einfach neue steuererklärung abgeben und Begründung brauche ich keine anzufügen? Die Frage ist bereits beantwortet worden - es ist überflüssig, sie erneut zu stellen.
ich verstehe den Brief, aber anders Das ist Ihr gutes Recht, aber halt eine Fehlinterpretation des Inhalts.
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