Abfindung und Heirat im selben Jahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Felix
Beiträge: 2
Registriert: 23. Sep 2024, 23:37

Abfindung und Heirat im selben Jahr

Beitrag von Felix »

Hallo,

Mir wurde eine Abfindung angeboten, welche ich angenommen habe. Mein Austritt aus dem Unternehmen ist am 30.11.2024. Nehmen wir einen Betrag von 100.000,00€ an.
Der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann von mir festgelegt werden. Ich habe den 31.10.2024 vorgeschlagen, allerdings kann ich dies vermutlich noch ändern, falls notwendig.
Gleichzeitig werde ich dieses Jahr heiraten. Meine Verlobte kommt aus einem Drittstaat (nicht Europa) und hat für 2024 kein Einkommen in Deutschland zu versteuern.
Im Jahr 2024 habe ich (ohne Abfindung) ein brutto Einkommen von etwa 50.000,00€. Im Jahr 2025 wird es etwa 55.000,00€ sein, oder noch mehr, falls meine dann-Frau auch arbeiten sollte. Bisher ist der Termin der Eheschließung für den Dezember 2024 angesetzt. Falls notwendig, könnte dieser auch vorgeschoben werden. Auf die Abfindung kann die Fünftel-Regelung angewendet werden. Wir möchten Ehegattensplitting anwenden.

Unser Gedankengang:
Im Jahr 2024 haben wir insgesamt weniger Einkommen als im Jahr 2025, deswegen wollen wir die Abfindung im Jahr 2024 auszahlen lassen. Unsere Annahme: solange die Auszahlung im Jahr 2024 ist, ist der genaue Tag irrelevant. Ist dies korrekt?
Weiterhin denken wir, dass bei einer Eheschließung im Jahr 2024 rückwirkend auf das gesamte Jahr Ehegattensplitting angewendet werden kann. Dies würde bedeuten, dass bei einer Auszahlung der Abfindung Ende Oktober 2024 und bei einer Eheschließung im Dezember 2024 das Ehegattensplitting auch rückwirkend auf die Abfindung angewendet werden kann. Ist dies auch korrekt?
Falls es etwas ändern würde, könnten wir auch bereits vor der Auszahlung der Abfindung die Eheschließung durchführen.
Weiterhin sind wir nicht sicher, ob wir nach standesamtlicher Eheschließung direkt Ehegattensplitting anwenden können, oder ob meine dann-Frau erst noch bei der Ausländerbehörde irgendeinen Prozess durchlaufen muss/ihre längere Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss.
Wir haben bereits die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses von ihr durch das OLG genehmigt bekommen und auch einen Termin für die tatsächliche Eheschließung. Für diese wird meine Verlobte mit dem nationalen Visum Typ "Family Reunion - Intended Marriage" nach Deutschland einreisen, welches sie direkt befähigt, in Deutschland zu bleiben, wenn sie in der Ausländerbehörde die Heiratsurkunde vorlegt, wodurch sie eine längere Aufenthaltsgenehmigung bekommt.

Mögliche Parameter die wir ändern könnten: Datum der Eheschließung und Datum der Auszahlung der Abfindung.

Wir haben die Sorge irgendwas zu übersehen und dann im Nachhinein kein Ehegattensplitting anwenden zu können. Haben wir irgendwas vergessen oder stimmen unsere Annahmen?

Danke für eure Zeit!

PS: Ich bin auch bereit für eine bezahlte Beratung dazu, insbesondere dann auch für das Ausfüllen der Steuererklärung.


Freundliche Grüße
Felix
reckoner
Beiträge: 1215
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abfindung und Heirat im selben Jahr

Beitrag von reckoner »

Hallo,

im Grunde stimmen deine Überlegungen, insbesondere dass das Ehegattensplittung rückwirkend für das gesamte Jahr gilt (nur ob es überhaupt gilt kann ich nicht sicher sagen).
Weiterhin sind wir nicht sicher, ob wir nach standesamtlicher Eheschließung direkt Ehegattensplitting anwenden können, oder ob meine dann-Frau erst noch bei der Ausländerbehörde irgendeinen Prozess durchlaufen muss/ihre längere Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss.
Wo lebt denn deine Verlobte jetzt? Oder besser, werdet ihr noch in 2024 dauerhaft in Deutschland zusammenleben? Ein zeitlich beschränktes Visum reicht da nicht, und ob das von dir geschilderte Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung reicht entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit einem Ehepartner der im Ausland lebt ist fast grundsätzlich keine Zusammenveranlagung möglich.

Ich würde die paar tausend Euro Unterschied vernachlässigen, und die Abfindung sicherheitshalber erst im Januar auszahlen lassen (falls möglich). Dabei musst du aber bedenken, dass die Fünftelungsregelung ab dem nächsten Jahr nicht mehr direkt durch den Arbeitgeber angewendet werden kann, es wird also ein hoher Steuerabzug erfolgen den du erst mehr als ein Jahr später erstattet bekommen würdest (mal wieder eine völlig bescheuerte Gesetzesänderung).

Außerdem solltet ihr trotzdem in 2024 heiraten, die Zusammenveranlagung bringt auch ohne Abfindung schon eine Menge (und es ist quasi ein Probelauf).

Hast du denn bereits einen neuen Job (hört sich so an)? Und ist der sicher?
Denn wenn du dort beispielsweise die Probezeit nicht überstehst und erstmal eine gewisse Zeit nicht arbeitest, dann könnte das Verschieben der Abfindung nach 2025 nochmals vorteilhaft sein.

Stefan
Felix
Beiträge: 2
Registriert: 23. Sep 2024, 23:37

Re: Abfindung und Heirat im selben Jahr

Beitrag von Felix »

Hallo Stefan, danke für deine Antwort!

Ich werde die Ausländerbehörde fragen, wie der genaue Prozess nach der Eheschließung ist. Meines Wissens nach ist es ausreichend, die Heiratsurkunde vorzulegen, wodurch meine dann-Frau "dauerhaft" in Deutschland leben kann.

Bzgl. Abfindung im Januar auszahlen lassen: okay das werden wir uns gut überlegen. Es ist vermutlich noch möglich den Auszahlungszeitpunkt zu ändern. Weil aber auch die Fünftelungsregelung nicht mehr direkt angewendet wird, würden wir einen signifikanten Anteil der Abfindung dann erst gegen März 2026, mit der Steuerrückzahlung, bekommen.
Ich würde es von der Antwort der Ausländerbehörde abhängig machen.

Ich habe bereits einen neuen Job (Promotion, bei dem Land angestellt für die Uni), die Probezeit nicht zu bestehen ist sehr unwahrscheinlich. In 2025 könnte möglicherweise meine dann-Frau auch schon einen Job haben und Geld verdienen.

--> 2025 wäre garantiert sicherer bzgl. Anwendung von Ehegattensplitting, aber hat die Nachteile von späterer Auszahlung und ggf. etwas mehr Steuern (insbesondere wenn meine Verlobte auch arbeitet). Die Entscheidung wird von der Antwort der Ausländerbehörde abhängen.

Grüße
Felix
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