Hallo Allerseits!
Für den Ausbau unseres kleinen Häuschens haben wir eine Firma in 2022 beauftragt und eine Anzahlung von rund 7000,- € geleistet. Langer Rede kurzer Sinn - die Arbeiten wurden nie begonnen, -> Anwalt -> Zwangsvollstreckung -> bis heute alles ohne Ergebnis.
Frage: Kann ich die bis heute aufgelaufenen Kosten, also die Gesamtforderung bestehend aus Anzahlung, Anwaltskosten, ..., irgendwie in unserer Steuererklärung für 2023 ansetzen? Oder vielleicht erst, wenn der Schaden tatsächlich entsteht, also wenn die Zwangsvollstreckung zu einem offiziellen Ergebnis gekommen ist (was wahrscheinlich lauten wird: Die Kohle ist weg!)?
Oder gar nicht?
Viele Grüße
Anzahlung/Zwangsvollstreckung/etc
Re: Anzahlung/Zwangsvollstreckung/etc
Wenn kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen besteht (Vermietung?), dann gibt es keine Möglichkeit.
Re: Anzahlung/Zwangsvollstreckung/etc
Hallo Tom998,
die Dachterrasse wird Teil einer seit April 2023 vermieteten Wohnung, ist aber nicht fertiggestellt - d.h., da ein anderes Unternehmen zwischenzeitlich beauftragt wurde, wird die Fertigstellung in den nächsten Wochen erfolgen.
Wäre das dann hilfreich?
Grüße
die Dachterrasse wird Teil einer seit April 2023 vermieteten Wohnung, ist aber nicht fertiggestellt - d.h., da ein anderes Unternehmen zwischenzeitlich beauftragt wurde, wird die Fertigstellung in den nächsten Wochen erfolgen.
Wäre das dann hilfreich?
Grüße