Hallo zusammen,
ich hätte einmal eine Frage bezüglich meines Arbeitszimmers.
Ich hatte für das Steuerjahr 2022 folgende Angaben gemacht:
Ich habe eine Festanstellung in der ich 2 Tage die Woche Home-Office habe, weswegen ich mir die Home-Office Pauschale habe anrechnen lassen.
Dann bin ich zusätzlich noch freiberuflich selbstständig tätig. Dort hatte ich als Ausgaben mein Arbeitszimmer angegeben.
Letzteres hatte mir der Finanzbeamte dann aber rausgestrichen, da dies mit der Home Office Pauschale schon abgedegt wäre.
Ich hatte dann mit dem Herren diskutiert, dass dies 2 komplett verschiedene Tätigkeiten sind und auch nicht zeitgleich stattfinden.
2021 z.B. wurde es akzeptiert... War aber ein anderer Sachbearbeiter...
Die Frage nun, sollte ich das für 2023 unter der o.g. Begründung nochmal einreichen, oder sind da die Chancen gleich null, dass durchzubekommen?
Viele Grüße
Arbeitszimmer
Re: Arbeitszimmer
Da nach dem Gesetzeswortlaut der Abzug tatsächlicher Kosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b) und der Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c) sich gegenseitig ausschließen...:
Der Abzug der Tagespauschale ist nicht zulässig, soweit...ein Abzug nach Nummer 6b vorgenommen wird;