Ich habe gleich mehrere Probleme.
Ich bin Einzelunternehmer, der vom Homeoffice aus agiert, der bislang von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Mache einfache Buchhaltung per EÜR. Gehe nicht davon aus, dass das lange so bleiben wird.
Möchte gebrauchte Elektronik- und Medienartikel auf eBay verkaufen. Nebenbei baue ich mir YouTube Kanal auf um Informationsprodukte (Kurse etc.) zu vertreiben. Werde vermutlich beide Tätigkeiten vorerst über ein Gewerbe versteuern. Habe Februar 2024 mein Handelsgewerbe angemeldet, rückwirkend für ab Mitte 2022, um noch Kosten aus 2022 einfach absetzen zu können. Derzeit mache ich meine Erklärungen für 2021 (freiwillig), 2022 und 2023, die ich Ende August abgeben werde.
2020 habe ich einen PC für 900€ gekauft, den ich auch gewerblich nutze. Bisher ist der Plan, den privaten Nutzungsanteil (360,40 €) in 2020 zu verbuchen (das heißt ich erfasse in LexOffice die Rechnung und trage als Rechnungsbetrag 360€ ein und erfasse diesen als Betriebsausstattung) und dann Zeitanteilig in den Erklärungen 2021 und 2022 abzuschreiben. Funktioniert das so?
Im Jahr 2021 hatte ich noch kein Gewerbe, würde dort trotzdem eine EÜR abgeben mit dieser Abschreibung und auch anderen Dingen (Fachbücher) die ich in 2021 gekauft habe, um so per Verlustvortrag über 2022 und 2023 meine Gewinne für 2024 zu schmälern. Außerdem habe ich 2022 viele Bücher gekauft, die ich für den YouTube-Kanal abschreiben könnte. Habe aber für den YouTube-Kanal noch kein Gewerbe angemeldet. Überlege darum, die Bücher einfach beim Handelsgewerbe 2022 reinzupacken und dann so bald wie möglich beim Gewerbeamt die Ausweitung meiner Tätigkeit anzugeben. Geht das? Hatte ja 2021 noch kein Gewerbe, müsste aber Anlage G und EÜR abgeben. Oder macht man das mit den vorweggenommenen Betriebsausgaben anders?
Kann ich da überhaupt eine Abschreibung für 2021 machen, oder wie würde ich den Rechner behandeln?
Kann ich die Bücher des YouTube Kanals einfach beim Handelsgewerbe 2021 reinpacken oder kann ich auch, nachdem ich meine Erklärungen abgegeben habe, noch eine weitere Erklärung abgeben, sobald ich mein YouTube-Gewerbe rückwirkend für 2022 anmelde?
Als letzten Punkt versuche ich bei LexOffice meine Telekom Rechnungen teils privat teils geschäftlich abzusetzen und ich frage mich, ob ich die Telefonrechnungen einfach in voller Höhe in der EÜR erfassen darf und den privat genutzten Anteil dann in der Anlage EÜR als Privatentnahme/Nutzungsentnahme eintrage. Wäre das so korrekt?
Freundliche Grüße,
Reselling Noob
Vorwegenommene Betriebsausgaben, privater Nutzungsanteil, Abschreibungen, mehrere Gewerbe
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