Steuervorauszahlung und Darlehen
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Steuervorauszahlung und Darlehen
Hallo zusammen,
Freiberufler nimmt für seine Tätigkeiten ein Kredit auf.
Wie sieht dann Vorauszahlung aus bzw. wie kann man das berechnen?
Da die Ausgaben sehr hoch sind, zieht sich Einkommen im minus Bereich.
LG SL
Freiberufler nimmt für seine Tätigkeiten ein Kredit auf.
Wie sieht dann Vorauszahlung aus bzw. wie kann man das berechnen?
Da die Ausgaben sehr hoch sind, zieht sich Einkommen im minus Bereich.
LG SL
Re: Steuervorauszahlung und Darlehen
Ich vermute, du meinst, dass die Zahlungen für Zins und Tilgung so hoch sind, dass Du einen Verlust erzielst?
Falls dem so ist, sitzt Du mit einiger Wahrscheinlichkeit einem Irrtum auf - die Tilgungsanteile mindern den
Gewinn nicht (würden sie ihn mindern, dann würde die Auszahlung des Kredits den Gewinn denklogisch auch
erhöhen... auf DIE Idee kommt komischerweise nie einer ). Auswirkung auf den Gewinn haben nur die Zinsen.
Du schreibst allerdings auch nicht, wofür Du den Kredit aufnimmst. Wird hier ein teures Anlagegut erworben,
so würden natürlich auch die Abschreibungen desselben den Gewinn mindern, und falls es sich um ein
bewegliches Wirtschaftsgut handelt, könnte man u. U. auch Sonderabschreibungen geltend machen und/oder
einen IAB bilden.
Ich vermute weiter, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemeint sind. Diese kann man immer an-
passen lassen, das geht recht einfach. Man versucht, sich rechnerisch dem voraussichtlichen Gewinn des Jahres
2024 (oder später, natürlich) zu nähern. Ist dieser niedriger als der Gewinn, der den aktuellen Vorauszahlungen
zu Grunde liegt, dann kann man einen Herabsetzungsantrag stellen. Das ändert aber nichts daran, dass es nur
Vorauszahlungen sind - sind diese zu hoch, bekommt man mit dem Steuerbescheid eine Erstattung, sind sie zu
niedrig, zahlt man nach. Zu beachten ist, dass - wenn sich später herausstellt, dass die Gewinneinschätzung
deutlich zu niedrig ausgefallen ist - man dies an sich auch dem Finanzamt mitteilen muss, ansonsten bewegt
man sich bereits in der Steuerhinterziehung.
Sollte ich mit meinen Vermutungen falsch liegen: bitte den Sachverhalt präzisieren.
Ohne eine deutlich detaillierte Sachverhaltsbeschreibung kann man nicht viel mehr sagen - Du solltest das
besser mit Deinem Steuerberater besprechen, der dürfte die Einzelheiten ja kennen.
Falls dem so ist, sitzt Du mit einiger Wahrscheinlichkeit einem Irrtum auf - die Tilgungsanteile mindern den
Gewinn nicht (würden sie ihn mindern, dann würde die Auszahlung des Kredits den Gewinn denklogisch auch
erhöhen... auf DIE Idee kommt komischerweise nie einer ). Auswirkung auf den Gewinn haben nur die Zinsen.
Du schreibst allerdings auch nicht, wofür Du den Kredit aufnimmst. Wird hier ein teures Anlagegut erworben,
so würden natürlich auch die Abschreibungen desselben den Gewinn mindern, und falls es sich um ein
bewegliches Wirtschaftsgut handelt, könnte man u. U. auch Sonderabschreibungen geltend machen und/oder
einen IAB bilden.
Ich vermute weiter, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen gemeint sind. Diese kann man immer an-
passen lassen, das geht recht einfach. Man versucht, sich rechnerisch dem voraussichtlichen Gewinn des Jahres
2024 (oder später, natürlich) zu nähern. Ist dieser niedriger als der Gewinn, der den aktuellen Vorauszahlungen
zu Grunde liegt, dann kann man einen Herabsetzungsantrag stellen. Das ändert aber nichts daran, dass es nur
Vorauszahlungen sind - sind diese zu hoch, bekommt man mit dem Steuerbescheid eine Erstattung, sind sie zu
niedrig, zahlt man nach. Zu beachten ist, dass - wenn sich später herausstellt, dass die Gewinneinschätzung
deutlich zu niedrig ausgefallen ist - man dies an sich auch dem Finanzamt mitteilen muss, ansonsten bewegt
man sich bereits in der Steuerhinterziehung.
Sollte ich mit meinen Vermutungen falsch liegen: bitte den Sachverhalt präzisieren.
Ohne eine deutlich detaillierte Sachverhaltsbeschreibung kann man nicht viel mehr sagen - Du solltest das
besser mit Deinem Steuerberater besprechen, der dürfte die Einzelheiten ja kennen.
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Re: Steuervorauszahlung und Darlehen
Danke für dein Antwort.
Ich beschreibe dann detaillierte.
Freiberufliche nimmt am Anfang seine Tätigkeiten ein Kredit auf.
Das Geld wird in der Ausstattung, Geräte usw. iInvestiert.
Die Einnahme sind deutlich niedriger als Ausgaben und sind im minus Bereich.
Wie wird dann Einkommensteuer berechnet?
LGSL
Ich beschreibe dann detaillierte.
Freiberufliche nimmt am Anfang seine Tätigkeiten ein Kredit auf.
Das Geld wird in der Ausstattung, Geräte usw. iInvestiert.
Die Einnahme sind deutlich niedriger als Ausgaben und sind im minus Bereich.
Wie wird dann Einkommensteuer berechnet?
LGSL
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Re: Steuervorauszahlung und Darlehen
Ist der Kredit dann als Einnahme?
Oder wird im EÜR nicht berücksichtigt.
Wie geht das?
LG SL
Oder wird im EÜR nicht berücksichtigt.
Wie geht das?
LG SL
Re: Steuervorauszahlung und Darlehen
Wenn du Verluste erzielst, werden diese entweder mit anderen Einkünften (wenn Du oder Dein Ehepartner z. B. nichtselbständig beschäftigt wären) verrechnet oder - wenn es keine anderen Einkünfte gibt - es entstehen Verlustvorträge, die in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnet werden.
Das Finanzamt wird die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilen - insbesondere dann, wenn du mit den Verlusten andere Einkünfte und damit die Steuerlast minderst - und abwarten, ob zukünftig Gewinne anfallen, ist das nicht der Fall, so werden die Verluste u. U. aberkannt, weil man die unternehmerische Tätigkeit als Liebhaberei (= Hobby), als Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht einstuft.
Eine Kreditauszahlung ist selbstverständlich keine Einnahme - muss ja zurückgezahlt werden. Die Tilgung des Kredits ist entsprechend keine Ausgabe.
Hast Du ein Existenzgründerseminar absolviert oder wenigstens entsprechende Fachliteratur studiert? Die Art der Fragestellung lässt mich befürchten, dass das bisher nicht der Fall ist, sicher, dass Du die Pflichten eines Unternehmers kennst und erfüllen kannst?
Das Finanzamt wird die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilen - insbesondere dann, wenn du mit den Verlusten andere Einkünfte und damit die Steuerlast minderst - und abwarten, ob zukünftig Gewinne anfallen, ist das nicht der Fall, so werden die Verluste u. U. aberkannt, weil man die unternehmerische Tätigkeit als Liebhaberei (= Hobby), als Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht einstuft.
Eine Kreditauszahlung ist selbstverständlich keine Einnahme - muss ja zurückgezahlt werden. Die Tilgung des Kredits ist entsprechend keine Ausgabe.
Hast Du ein Existenzgründerseminar absolviert oder wenigstens entsprechende Fachliteratur studiert? Die Art der Fragestellung lässt mich befürchten, dass das bisher nicht der Fall ist, sicher, dass Du die Pflichten eines Unternehmers kennst und erfüllen kannst?
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- Registriert: 1. Aug 2024, 14:09
Re: Steuervorauszahlung und Darlehen
Vielen lieben Dank für dein Antwort.
Existenzgründung Weiterbildung ist schon absolviert.
Nur zu solche Themen sind nicht gekommen.
Ich war gerade nur irritiert mit dem Kredit.
Nun aber alles ist geklärt .
Nochmals danke
Grüße aus Essen
SL
Existenzgründung Weiterbildung ist schon absolviert.
Nur zu solche Themen sind nicht gekommen.
Ich war gerade nur irritiert mit dem Kredit.
Nun aber alles ist geklärt .
Nochmals danke
Grüße aus Essen
SL