Erbschaft aus USA
Erbschaft aus USA
Liebe Forenteilnehmer,
Vater ist in den USA verstorben. Witwe erbt alles, aber sie möchte nun der unehelichen Tochter ihres Mannes, die in Deutschland lebt, ein Teil des Erbes abgeben.
Die Frage ist, erkennt das Finanzamt dies als Erbschaft des Vaters an, oder wird dann nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt?
Es gibt vom Vater keinerlei Unterlagen, dass die Tochter etwas erbt, der Totenschein ist vorhanden.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten!
Vater ist in den USA verstorben. Witwe erbt alles, aber sie möchte nun der unehelichen Tochter ihres Mannes, die in Deutschland lebt, ein Teil des Erbes abgeben.
Die Frage ist, erkennt das Finanzamt dies als Erbschaft des Vaters an, oder wird dann nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt?
Es gibt vom Vater keinerlei Unterlagen, dass die Tochter etwas erbt, der Totenschein ist vorhanden.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten!
Re: Erbschaft aus USA
Hallo,
In Deutschland würden jedenfalls auch die Kinder erben (50% - 50%). Und natürlich gelten da die üblichen Freibeträge (400.000 je Kind).
Stefan
Warum erbt sie alles? Ist das in den USA so?Witwe erbt alles,
In Deutschland würden jedenfalls auch die Kinder erben (50% - 50%). Und natürlich gelten da die üblichen Freibeträge (400.000 je Kind).
Stefan
Re: Erbschaft aus USA
Warum erbt sie alles? Ist das in den USA so? Ja, ist es - Kinder haben keinen Pflichteilsanspruch. Siehe hier: https://www.juraforum.de/lexikon/amerikanisches-recht-pflichtteil-und-enterbung-in-den-usa
Die Frage ist, erkennt das Finanzamt dies als Erbschaft des Vaters an Nein - warum sollte es auch: Es ist weder eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen noch ergibt es sich aus Rechtsvorschriften. Es ist eine "freiwillige Zuwendung unter Lebenden", mithin eine Schenkung.
oder wird dann nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt? So ist es. Der Rest ist mit 30 % zu versteuern (bzw. 50 %, aber dafür müsste es wirklich sehr viel Geld sein).
Die Frage ist, erkennt das Finanzamt dies als Erbschaft des Vaters an Nein - warum sollte es auch: Es ist weder eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen noch ergibt es sich aus Rechtsvorschriften. Es ist eine "freiwillige Zuwendung unter Lebenden", mithin eine Schenkung.
oder wird dann nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt? So ist es. Der Rest ist mit 30 % zu versteuern (bzw. 50 %, aber dafür müsste es wirklich sehr viel Geld sein).
Re: Erbschaft aus USA
Hallo,
Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass der verstorbene Vater und die Witwe verheiratet waren (Witwe sagt man ja eigentlich nur dann). Und die Tochter in Deutschland wäre dann die Stieftochter, die erbrechtlich einer leiblichen Tochter gleichgestellt ist.
Stefan
Der Freibetrag müsste in dem konkreten Fall aber bei 400.000 liegen, und die Steuersätze auch viel niedriger.oder wird dann nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt? So ist es. Der Rest ist mit 30 % zu versteuern (bzw. 50 %, aber dafür müsste es wirklich sehr viel Geld sein).
Ich hatte es jedenfalls so verstanden, dass der verstorbene Vater und die Witwe verheiratet waren (Witwe sagt man ja eigentlich nur dann). Und die Tochter in Deutschland wäre dann die Stieftochter, die erbrechtlich einer leiblichen Tochter gleichgestellt ist.
Stefan
Re: Erbschaft aus USA
Und die Tochter in Deutschland wäre dann die Stieftochter, die erbrechtlich einer leiblichen Tochter gleichgestellt ist. Es handelt es sich nicht um ein Erbe, wie ich oben schon erläutert habe. Aber da der Freibetrag bei Schenkungen an Stieftöchter derselbe ist, gelten dann wohl die 400.000 Euro...
Re: Erbschaft aus USA
Hallo,
Stefan
Natürlich nicht - aber wir wissen doch das erben und schenken fast immer das Gleiche ist.Es handelt es sich nicht um ein Erbe, ...
Stefan