Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Bareo000
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Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Bareo000 »

Guten Morgen zusammen,

vor einigen Wochen habe ich meine Steuererklärung für 2021 & 2022 eingereicht. Mir ist erst kürzlich eingefallen, dass mir Bescheid Daten für diese Jahre schon vorliegen. Ich war im Jahr 2020 selbstständig, weshalb vom Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung gefordert wurde. Da mein Kleinunternehmen nach 2020 kein Geld mehr erwirtschaftet hat, habe ich eine Nullmeldung als Einkommenssteuererklärung abgegeben und dachte ich könnte zu einem späterem Zeitpunkt meine Erstausbildungskosten sowie Fahrtkosten geltend machen. Da nun seit Eingang des Bescheids einige Monate vergangen sind fürchte ich, dass ich da keine Änderung mehr vornehmen kann. Meine Bescheide sind nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig. Nun meine Frage.. ist es nicht eventuell möglich die Erklärung zu korrigieren? Zudem wie wird mein Finanzamt die neue Steuererklärung behandeln? Wird diese einfach ignoriert oder bekomme ich dennoch eine Rückmeldung?

Ich bedanke mich für jegliche Hilfe!
Severina
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Severina »

Erstausbildungskosten können doch sowieso nicht zu einem Verlustvortrag führen.
Bareo000
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Registriert: 16. Jul 2024, 06:39

Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Bareo000 »

Man kann diese als Sonderausgaben geltend machen und da ich relativ viel gearbeitet habe, sollte ich diese normal absetzten können.
Bareo000
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Registriert: 16. Jul 2024, 06:39

Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Bareo000 »

Severina hat geschrieben: 16. Jul 2024, 07:29 Erstausbildungskosten können doch sowieso nicht zu einem Verlustvortrag führen.
Oder wie meinst du das genau mit Verlustvortrag? Bin ein Laie wenn es um die Steuererklärung geht.
Severina
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Severina »

Bareo000 hat geschrieben: 16. Jul 2024, 07:35 Man kann diese als Sonderausgaben geltend machen und da ich relativ viel gearbeitet habe, sollte ich diese normal absetzten können.
Du hast doch geschrieben, Du hättest eine "Nullmeldung als Einkommensteuererklärung" abgegeben?
Bareo000
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Bareo000 »

Im Bezug auf das Einkommen aus meinem Gewerbe. Habe das auch gründlich in der Steuerklärung beschrieben. Ab 2021 habe ich wieder gearbeitet und normal Steuern gezahlt + hohe Kosten vom Studium gehabt
Severina
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Severina »

Da sehe ich keine Korrekturmöglichkeit, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/steuer/steuerbescheid/vergessene-kosten/)

Wenn Du eine neue Erklärung einreichst, wird Dir das Finanzamt mitteilen, dass es keine Veranlagung durchführen wird.
reckoner
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von reckoner »

Hallo,

mal grundsätzlich: Man kann* nur eine Einkommensteuererklärung pro Jahr abgeben, und wenn der Bescheid rechtskräftig ist geht nicht mehr viel.
Änderungen wären möglich bei neuen Tatsachen, und bei unrichtigen Angaben (wenn zu deinen Lasten dann darf kein grobes Verschulden deinerseits gegeben sein).

* "kann" in dem Sinne, dass daraus ein Steuerbescheid folgt
Da mein Kleinunternehmen nach 2020 kein Geld mehr erwirtschaftet hat, habe ich eine Nullmeldung als Einkommenssteuererklärung abgegeben ...
Und in den Bescheiden dazu taucht dein Einkommen nicht auf?
... und dachte ich könnte zu einem späterem Zeitpunkt meine Erstausbildungskosten sowie Fahrtkosten geltend machen.
Und hast du wenigstens darauf hingewiesen, dass noch Daten nachgereicht werden?
Nicht, dass das viel ändern würde, aber es wäre vielleicht ein Ansatz.
Meine Bescheide sind nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.
Wie fast alle Steuerbescheide - bringt dir für dein jetztiges Problem gar nichts.
Zudem wie wird mein Finanzamt die neue Steuererklärung behandeln?
Sehr wahrscheinlich wird sie gar nicht bearbeitet. Ob du darüber informiert wirst weiß ich nicht, ich vermute es aber.
Und u.U. könnte eine neue Erklärung auch als Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung gewertet werden - hilft dir aber auch nicht (weil verfristet).

Stefan
Severina
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Severina »

In NRW erhält man ein Schreiben vom FA, dass keine Berichtigungsvorschrift greift und dass daher eine Änderung nicht in Betracht kommt.
taxpert
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von taxpert »

So ein Schreiben sollte überall kommen, denn die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, der mit Einspruch angegriffen werden kann. Deshalb sollte auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, die wohl meistens fehlt mit entsprechenden Folgen für die Einspruchsfrist.

taxpert
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Severina
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Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid

Beitrag von Severina »

Ich hätte mich auch gewundert, wenn es anders wäre, konnte es aus persönlicher Erfahrung aber nur für NRW beitragen.
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