Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuerCoop
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Registriert: 11. Jul 2024, 18:34

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung

Beitrag von SteuerCoop »

Hallo Liebe Forum-Mietglider,

Mein Fall:
- Meine Frau hat siche von mir am 01.07.2023 getrennt und ist ausgezogen. Mein Kind (minderjährig) wohnt mit mir.
- Ich möchte den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig (von 07.2023 bis 12.2023) beantragen.
- Im Hauptvorduck Zeile 18, gebe ich ein: "Dauernd getrennt lebend seit dem 01.07.2023"

Was nicht geht:
- Wenn ich im Hauptvorduck Zeile 19 (Veranlagungsart) Einzelveranlagung ankreuze wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerberechnung nicht berücksichtigt.
- Wenn ich im Hauptvorduck Zeile 19 (Veranlagungsart) nichts ankreuze wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerberechnung voll (12 Monate) berücksichtigt.

Die Frage(n):
- Wie/was/wo soll ich eintragen, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig berücksichtigt wird?
- Soll ich in der Anlage Kind / 8 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende / "Das Kind war mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet im Zeitraum" den Zeitraum von 07.2023 bis 12.2023 angeben? In dem Fall wird Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig berücksichtigt. Ich frage mich aber, ob das richtig ist, das mein Kind bei mir von 01.2023 bis 12.2023 gemeldet war.

Habt Ihr Ideen?

Vielen Dank!
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