Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

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Exodusdicio
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jun 2024, 18:31

Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

Beitrag von Exodusdicio »

Hallo zusammen,

ich durchforste nun schon seid längerer Zeit das Internet, aber ich komme nicht weiter.

Ich habe die Möglichkeit, bei einer Amerikanischen Firma nebenher etwa 100-200 Dollar / Monat zu verdienen.

Ich lebe in Deutschland und habe hier einen ganz normalen Sozialversicherungspflichtigen Job.

Die Amerikanische Firma bezahlt in Dollar per Paypal und drückt in den USA keinerlei Steuern ab. ( Thema Doppelbesteuerung fällt raus)

Nun finde ich aber leider keine Antwort wie ich das in Deutschland versteuern muss. Reicht es das Geld einfach in der Steuererklärung mit anzugeben sodass dies auf meinen regulären Lohn drauf kommt und davon dann Steuern und SV Beiträge abgehen?

Oder muss ich hier ein Kleingewerbe anmelden?
( ich stelle der Firma keine Rechnung aus)

Ich habe mit der Firma keine Arbeitsvertrag und kann soviel arbeiten wie ich will.(1-40 Stunden / Monat) Wenn es nichts zu tun gibt, kann es auch sein, dass ich garkein Geld verdiene.

Hat mir hier jemand evt ein paar Tipps?
Ich würde das gerne korrekt, aber mit dem möglichst geringen Aufwand machen.

viele Grüße,

Exodus
taxpert
Beiträge: 848
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

Beitrag von taxpert »

Exodusdicio hat geschrieben: 16. Jun 2024, 19:08 Hat mir hier jemand evt ein paar Tipps?
Ich würde das gerne korrekt, aber mit dem möglichst geringen Aufwand machen.
1. Gewerbe anmelden.
2. Bei Elster.de anmelden.
3. Fragebogen zu steuerlichen Erfassung in Elster.de ausfüllen und elektronisch übermitteln.
4. Steuererklärung mit Anlage Gew und Anlage EÜR elektronisch und authentifiziert abgeben.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
Beiträge: 1203
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

solange ich nicht weiß um was genau es sich handelt kann ich nicht bestätigen (aber auch nicht verneinen), dass es eine gewerbliche Tätigkeit ist.
Das es nur eine einzige Firma ist spricht jedenfalls schon mal dagegen. Und das du nicht frei agieren kannst auch ("Wenn es nichts zu tun gibt, ..." meine ich).

Ich glaube ich würde die Einkünfte einfach in der Anlage SO erklären.

Stefan
Exodusdicio
Beiträge: 2
Registriert: 16. Jun 2024, 18:31

Re: Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

Beitrag von Exodusdicio »

Hallo,

vielen Dank für die raschen Antworten.

Nochmal zur Tätigkeit:

Ich mache KI Training, sprich ich korrigiere und überprüfe oder schreibe Antworten für KI´s oder Chatbots.
Dort bin ich diversen Projekt zugewiesen und kann, wenn ich will, 0-40 Stunden/ Woche arbeiten.
Halt so wie ich Zeit und Lust habe.
Wenn es nichts zu tun gibt, dann auch nicht.
Das soll ja nur ein kleiner Nebenverdienst sein.
Bezahlt werde ich Minutengenau, das Geld kommt automatisch per Paypal.
Ich schreibe keine Rechnung oder ähnliches und bekomme auch nichts.

Ich habe keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches. Das Unternehmen gibt in den AGB´s auch an, das es kein Arbeitnehmerverhältnis ist, sie keinerlei Steuern zahlen und ich mich selbst darum kümmern muss, die Steuern in meinem Land abzuführen.

Waren das die Infos die ggf. gefehlt haben?
reckoner
Beiträge: 1203
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Wie versteuere ich Einnahmen aus dem Ausland?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nach der Schilderung bist du meiner Ansicht nach Arbeitnehmer. Das Problem dürfte sein, dass das den Anbieter nicht die Bohne interessiert.

Ich hab mal aus Wikipedia die Kriterien für eine (Schein)Selbstständigkeit kopiert, und nur das grün Formatierte ist imho bei dir gegeben (zwei davon sogar eher schwach):

Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Erbringung von vorher definierten Werkleistungen zum Festpreis und Bezahlung nach Abnahme des mangelfreien Werkes gegen Rechnung.
Auftragsbezogenes Angebot in Textform (welche Leistung in welchem Zeitrahmen zu welchem Preis) und Annahme des Angebots (etwa auf der Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrages).
Eigenes Haftungsrisiko für die erbrachte Dienstleistung oder das erstellte Werk und zur Absicherung dieses Risikos abgeschlossene Versicherungen. Das Risiko der Schlechtleistung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Eigenständige Preiskalkulation über Einkaufs- und Verkaufspreise und Wareneinkauf.
Einstellung von eigenem Personal.
Ein relativ hohes Honorar ermöglicht einer Honorarkraft die Eigenvorsorge.
Eigene Geschäftsräume.
Einsatz von Eigenkapital und eigener Arbeitsmittel.
Freie Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitszeit.
Keine Abstimmung und Bezahlung von Urlaub und keine Krankmeldung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Eigene Kundenakquisition.
Eigene Werbung und Auftreten als Selbständiger in der Geschäftswelt (eigener Geschäftsbrief, Annoncen, Gewerbeanmeldung).

Stefan
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