Photovoltaikanlage auf Privathaus <30kWp

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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hannebambele
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Registriert: 3. Jun 2024, 13:47

Photovoltaikanlage auf Privathaus <30kWp

Beitrag von hannebambele »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.... ich habe jetzt schon viele Tage gegoogelt.... viel gefunden aber entweder sind die Ergebnisse nicht für meinen Fall oder aber auch so wachsweich formuliert, dass ich damit nicht so richtig weiterkomme....

Ich habe seit 15 Jahren einen kleinen Ein-Mann-Montagebetrieb mit USt./Regelbesteuerung. Vor 8 Jahren habe ich ein 2 FH erworben, auf dem vom Vorbesitzer eine Photovoltaikanlage installiert wurde mit 10,56kWp. Im Kaufvertrag wurde der anteilige Kaufpreis dafür explizit benannt. Der Gesamtkaufpreis wurde finanziert. Der erzeugte Strom wurde komplett ins Netz eingespeist. Umsatzsteuer wurde für den Kaufpreisteil der Anlage nicht ausgewiesen und somit auch nicht als Vorsteuer gezogen. Ich habe die Anlage dann als Privateinlage in meinen Montage-Gewerbebetrieb eingelegt, um so die Umsatzsteuer abzuführen für den Einspeisestrom. Außerdem wurden die anteiligen Zinsen und die AfA über meinen Gewerbebetrieb berücksichtigt.

Nun sollen ja solche "kleinen" Anlagen inzwischen steuerbefreit sein. Aktuell wird immer noch der gesamte Strom ins Netz eingespeist und nichts privat davon genutzt (dies hätte zwar eigentlich zwischenzeitlich anders sein sollen, aber irgendwas ist entweder bei einem 2022 erfolgten Umbau - da wurde auch der Zählerschrank erneuert - schiefgelaufen oder aber das EVU blickt es nicht - ich habe jedenfalls seit 2022 keinerlei Vergütungen mehr erhalten. Ein Speicher ist auch nicht vorhanden und auch keine KFZ-Ladestation. Vermutlich ist die Anlage nicht richtig angeschlossen und speist überhaupt nicht ein.... da mache ich jetzt schon seit Monaten mit dem EVU rum, aber ich komme nicht so richtig weiter.... egal für die eigentliche Frage(n) nicht wichtig.

Mir geht es darum, ob ich die Anlage zwingend entnehmen muss und dann keine AfA und Zinsen mehr absetzen kann/darf oder "gehört" die Anlage durch die erfolgte Einlage "dem Gewerbebetrieb" und alles bleibt wie es ist? Also unabhängig von der Umsatzsteuer für die Einspeisung. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss sowohl USt. für den Eigenverbrauch als auch für den eingespeisten Überschuss abgeführt werden (das Problem habe ich ja momentan -noch- nicht).

Danke für etwas Hilfe....

Klaus
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Photovoltaikanlage auf Privathaus <30kWp

Beitrag von Severina »

Da muss nichts entnommen werden. In der Software, die ich nutze, wurden Konten geschaffen, bei deren Nutzung die Erlöse nicht in den Gewinn und die AfA oder sonstige Kosten nicht in den Aufwand eingehen, die Umsatzsteuer aber in die USt-Erklärung eingeht. Da solltest Du mal nachhören.
hannebambele
Beiträge: 2
Registriert: 3. Jun 2024, 13:47

Re: Photovoltaikanlage auf Privathaus <30kWp

Beitrag von hannebambele »

Hallo,
erstmal danke für die Info. Das beantwortet jetzt dann aber nicht die eigentliche Frage sondern gibt nur Auskunft darüber dass es technisch möglich wäre je nach Software irgendwas zu buchen das eben nur in die Umsatzsteuer eingeht. Ich weiß jetzt aber immer noch nicht ob ich die Anlage faktisch entnehmen muss oder nicht egal ob die jetzt dann kostenwirksam abgeschrieben wird oder nicht. Die Abschreibung wird bei mir durch ein Anlageverwaltungsprogrammmodul erzeugt und über das erscheint sie dann auch im Inventar. Ich kann jetzt natürlich hergehen und die anteiligen Kosten wieder ausbuchen die durch die AfA entstanden sind aber wenn sie raus muss wäre es dann trotzdem nicht korrekt wenn sie dort erscheint. Irgendwo habe ich auch gelesen dass es sich dabei nicht um ein Wahlrecht handelt sondern zwingend erfolgen müsste. Und wenn dem so ist müsste ich unter Umständen ja das Vorjahr sogar korrigieren soll ja schon irgendwie ab 2022 gelten wenn das so wäre.
Tom998
Beiträge: 672
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Photovoltaikanlage auf Privathaus <30kWp

Beitrag von Tom998 »

Ich habe die Anlage dann als Privateinlage in meinen Montage-Gewerbebetrieb eingelegt, um so die Umsatzsteuer abzuführen für den Einspeisestrom.
Das war sowohl sinnlos wie auch unnötig. Der Betrieb der Anlage wäre ein weiterer Gewerbebetrieb gewesen. Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist man mit allen Tätigkeiten nur einmal.
Mir geht es darum, ob ich die Anlage zwingend entnehmen muss und dann keine AfA und Zinsen mehr absetzen kann/darf...
Man muss nichts entnehmen, aber wenn die Einnahmen unter die Steuerbefreiung fallen, sind die Ausgaben nicht mehr abzugsfähig.
...oder "gehört" die Anlage durch die erfolgte Einlage "dem Gewerbebetrieb"
Unerheblich. Die Aufwendungen für die Anlage wären nur dann abzugsfähig, wenn der erzeugte Strom im Gewerbebetrieb verbraucht würde.
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