Spezielle Situation eines Bloggers - Empfehlungen zur Gewerbeform/Steuern?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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aeg_346
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Registriert: 29. Mai 2024, 18:25

Spezielle Situation eines Bloggers - Empfehlungen zur Gewerbeform/Steuern?

Beitrag von aeg_346 »

Folgende Situation:

Ich habe vor kurzem zwei Blogs gegründet und stelle überrascht fest, dass ich damit Geld verdienen kann. Ich verdiene Geld auf folgende Weisen (wobei zwei davon eher unwichtig sind und im Zweifel eingestellt werden könnten, falls das steuertechnisch unkomplizierter ist):
  • Affiliate-Links auf beiden Blogs (eher unwichtig)
  • Blog 1: Bezahlung durch Plattform (eher unwichtig): Die Artikel haben Paywalls und die Plattform schüttet Geld aus basierend auf der Anzahl von erreichten Premium-Lesern.
  • Blog 2: Geld durch Abonnements (wichtig): Der Blog ist komplett ohne Paywalls, d.h., die Leute zahlen mit ihren Abonnements bei diesem Blog quasi als Spende, um den Blog und seine Mission zu unterstützen.
Meine Frage ist nun, was ihr mir mit Hinblick auf Gewerbeform und Steuern empfehlen würdet. Reicht es, das freiberuflich zu machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Und sollte ich eine (oder beide) der unwichtigen Erwerbsformen lieber einstellen, um es unkompliziert zu halten?

Ich kann mir vorstellen, dass das Einkommen aus Blog 2 im Zweifel steuertechnisch unkomplizierter ist, da es ja quasi um "Spenden" geht. Aber wie ihr merkt, bin ich kein Fachmann, was Steuern angeht.

Daher bin ich für jeden Input sehr dankbar! Vielen Dank und einen schönen Tag euch allen.
Severina
Beiträge: 1390
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Spezielle Situation eines Bloggers - Empfehlungen zur Gewerbeform/Steuern?

Beitrag von Severina »

Es gibt kein "Wahlrecht", etwas freiberuflich oder gewerblich zu machen - ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder als gewerblich zu betrachten ist, hängt davon ab, was genau man da tut. Dazu äußerst Du Dich aber nicht.

Ein paar Hinweise dazu findest Du hier:
https://www.deurag.de/blog/selbstaendig-als-influencer-und-blogger/.

Nur mal als Beispiel: Manche Fotografen sind gewerblich tätig - z.B. die, die Porträts und Passbilder oder Postkartenmotive erstellen und Hochzeiten fotografieren. Andere sind freiberuflich tätig - nämlich die, deren Fotos künstlerische Arbeiten darstellen, in Galerien ubd Museen gezeigt werden oder in (künstlerischen! D. h., es muss eine brdtimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreicht werden) Bildbänden veröffentlicht werden. Und dann gibt es Bildjournalisten - deren Arbeit besteht auch zum großen Teil aus Fotografieren, als Journalist üben sie aber einen sog. Katalogberuf aus und sind daher Freiberufler. Das sollte deutlich machen, dass die Abgrenzung durchaus etwas schwammig ist und dass es u.U. auch darauf ankommt, welche Tätigkeit überwiegt - aussuchen kann man sich das aber trotzdem nicht.

Due "Spenden" sind übrigens genauso Einnahmen wie die anderen Varianten - was daran einfacher sein soll, erschließt sich mir gerade nicht.
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