Fahrtenbuch bei außergewöhnlichen Belastungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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goldencore
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mai 2024, 14:17

Fahrtenbuch bei außergewöhnlichen Belastungen

Beitrag von goldencore »

Hallo!

Ich hatte im letzten Jahr durch regelmäßige Arztbesuche bei einem weit entfernten Spezialisten sehr hohe Fahrtkosten (ca. 15000km). Da ich bis vor kurzem nicht wusste, dass ich diese als außergewöhnliche Belastungen (die Sache mit dem Eigenbehalt ist mir klar, aber da wäre ich drüber) geltend machen kann, habe ich kein Fahrtenbuch geführt und auch sonst keine Nachweise der Fahrten, abgesehen von den Rechnungen des Arztes mit den Daten, an denen Behandlungen stattfanden.

Fordert das FA immer ein Fahrtenbuch an? In diesem Fall würde ich mir die Einreichung gleich sparen...
reckoner
Beiträge: 1089
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fahrtenbuch bei außergewöhnlichen Belastungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nein, das Finanzamt kann und wird kein Fahrtenbuch verlangen, du musst die Fahrten einfach glaubhaft machen.
Das erfolgt einerseits natürlich durch die Termine. Und außerdem sollte es schon nachvollziehbar sein, dass du mit einem PKW gefahren bist ("krankheitsbedingt" könnte da ein gutes Argument sein, und/oder Kilometerstände sowie Tankrechnungen).
Aber warte einfach mal ab, vielleicht wird es ja ohne Nachfragen anerkannt.

Du kannst übrigens den Hin- und Rückweg absetzen - anders als bei der Entfernungspauschale.

Stefan
goldencore
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mai 2024, 14:17

Re: Fahrtenbuch bei außergewöhnlichen Belastungen

Beitrag von goldencore »

Vielen Dank für die Antwort! Ich probiere es einfach mal und schaue mal, ob ich die Betankungen irgendwie nachweisen kann, allerdings hebe ich (bisher) nie Quittungen auf.
Severina
Beiträge: 1325
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrtenbuch bei außergewöhnlichen Belastungen

Beitrag von Severina »

wenn Du mit Karte zahlst, sieht man in der Regel auch auf den Kontoauszügen den Ort, an dem getankt wurde.
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