Rückkehr ins Angestelltenverhältnis?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Stefan007
Beiträge: 1
Registriert: 22. Mai 2024, 11:56

Rückkehr ins Angestelltenverhältnis?

Beitrag von Stefan007 »

Hallo miteinander,
ich bin aktuell am überlegen nach 15 Jahren Selbstständigkeit aus verschiedenen Gründen wieder ins Angestelltenleben zurückzugehen.
Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, muss ich dann mein Büro (Teil einer selbstgenutzten Immobilie) wieder aus dem Betriebsvermögen rausnehmen und diesen Wert dann versteuern.
Bisher habe ich das Büro mit Afa sowie laufenden Kosten steuerlich berücksichtigt. Aufgrund des gestiegenen Verkehrswerts der Immobilie würde allerdings die Versteuerung der Betriebsentnahme ein ordentlicher Batzen Geld bedeuten, der den Wechsel ins Angestelltenleben ziemlich teuer und damit unattraktiv machen würde.
Oder mache ich eventuell einen Denkfehler?
Und ja, ich weiß, dass ich für dieses Thema auch eine professionelle Steuerberatung benötige ;) möchte mich aber gerne vorher hier schlau machen, um den generellen Sachverhalt schon mal besser zu verstehen.
Dankeschön für Euer Feedback und Eure Ideen zum Thema und viele Grüße 8-)
muemmel
Beiträge: 4876
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rückkehr ins Angestelltenverhältnis?

Beitrag von muemmel »

Wie alt sind Sie denn? Ab 55 gibt es da einen Freibetrag von 45.000 Euro. Und ansonsten gibt es für solche Fälle auch noch die Fünftelregelung.
taxpert
Beiträge: 817
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Rückkehr ins Angestelltenverhältnis?

Beitrag von taxpert »

Stefan007 hat geschrieben: 22. Mai 2024, 12:11 und diesen Wert dann versteuern.
Nein, der Besteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Entnahmewert. Von den bisherigen AHK sind ja immerhin noch 70% nicht abgeschrieben.

Wenn es sich um das klassische häusliche Arbeitszimmer handelt, dürfte es vor 15 Jahren um einen Fall des §8 EStDV gehandelt haben. Dann dürften sogar noch mehr als die 70% sein.

Die Rechtslage hierzu hat sich übrigens in den letzten 15 Jahren nicht geändert, so dass man dieses „dicke Ende“ bereits damals hat kommen sehen können.

taxpert
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