Erstattung von Fortbildungskosten entspricht nicht der Berechnung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Blackpandinus
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mai 2024, 19:10

Erstattung von Fortbildungskosten entspricht nicht der Berechnung

Beitrag von Blackpandinus »

Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe heute meine Einkommensteuererklärung 2023 mit der Software SteuerSparErklärung gemacht.
Bei der Erstellung von Fortbildungskosten ist mir jedoch aufgefallen, dass die berechneten Kosten (Fahrtkosten, Verpflegungkosten) nicht der tatsächlichen Erstattung entspricht.
Ich überschreite die Werbungskostenpauschale bei weitem und damit sollten sich diese entstanden Kosten nach meinem Verständnis auch vollständig auf die Erstattung auswirken.
Wo liegt da mein Denkfehler?
Beispiel:
Fortbildungskosten betragen 160 €, vom Arbeitgeber wurde nichts erstattet, wenn ich diesen Datensatz erstelle bekomme ich gem. Berechnung der Steuersoftware jedoch tatsächlich nur ca. 60 € mehr erstattet.

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen, denn ich habe einen Deal mit meinem Arbeitgeber, dass ich Dienstfahrten ohne Erstattung stets mit dem privaten PKWdurchführe und die Kosten entsprechend bei der Einkommensteuererklärung geltend mache.

Vielen Dank und liebe Grüße.
Severina
Beiträge: 1305
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Erstattung von Fortbildungskosten entspricht nicht der Berechnung

Beitrag von Severina »

"Wo liegt da mein Denkfehler?"

Deine Prämisse ist falsch.


Werbungskosten werden im Rahmen der Einkommensteuerklärung nie erstattet - sie mindern stets nur das zu versteuernde Einkommen. Die Steuer mindert sich immer nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes.
Blackpandinus
Beiträge: 2
Registriert: 5. Mai 2024, 19:10

Re: Erstattung von Fortbildungskosten entspricht nicht der Berechnung

Beitrag von Blackpandinus »

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Puh, dann habe ich aber einen ganz schlechten Deal abgeschlossen, da hierdurch nicht einmal die tatsächlich entstandenen Kosten abgedeckt sind 😢
Gibt es noch eine andere Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung dieser Kosten?
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