Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Hallo,
das FA verlangt von mir eine Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung für 2023.
Ich bin seit vielen Jahren Kunde einer - und nur einer - Depotbank und habe natürlich Gewinne und Verluste.
Diese wurden in der Vergangenheit immer über den Verlusttopf gegengerechnet. Vor einigen Jahren Jahren hatte ich mal die Kest in der
Anlage KAP angegeben, da eine eine Rückerstattung möglich war.
Soweit alles ok.
Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden. Für 2023 hatte ich dann auch
in der Steuererklärung die Kest in der Anlage KAP angegeben, da ich wieder eine Rückerstattung erwarte.
Jetzt möchte das FA o.g. Bescheinigung für 2023 haben.
Problem 1: Die Depotbank kann diese Verlustbescheinigung nicht rückwirkend für 2023 ausstellen.
Problem 2: Hätte ich in 2022 diese Verlustbescheinigung beantragt, wäre mein Gewinn/Verlusttopf im Jahr 2023 auf Null gesetzt worden.
Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen
Banken hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.
Frage: Ist das Vorgehen des FA hier korrekt und sie kann diese Bescheinigung verlangen?
Edit: Ich nehme an, die Steuerbescheinigung und die Verlustbescheinigung sind 2 verschiedene Dinge.
Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor, diese habe ich demnach nicht der Erklärung beigefügt.
Beim FA habe ich natürlich schon angerufen, aber da ist nach der Mittagsruhe vor einem Feiertag niemand zu erreichen.
Gruss J.
das FA verlangt von mir eine Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung für 2023.
Ich bin seit vielen Jahren Kunde einer - und nur einer - Depotbank und habe natürlich Gewinne und Verluste.
Diese wurden in der Vergangenheit immer über den Verlusttopf gegengerechnet. Vor einigen Jahren Jahren hatte ich mal die Kest in der
Anlage KAP angegeben, da eine eine Rückerstattung möglich war.
Soweit alles ok.
Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden. Für 2023 hatte ich dann auch
in der Steuererklärung die Kest in der Anlage KAP angegeben, da ich wieder eine Rückerstattung erwarte.
Jetzt möchte das FA o.g. Bescheinigung für 2023 haben.
Problem 1: Die Depotbank kann diese Verlustbescheinigung nicht rückwirkend für 2023 ausstellen.
Problem 2: Hätte ich in 2022 diese Verlustbescheinigung beantragt, wäre mein Gewinn/Verlusttopf im Jahr 2023 auf Null gesetzt worden.
Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen
Banken hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.
Frage: Ist das Vorgehen des FA hier korrekt und sie kann diese Bescheinigung verlangen?
Edit: Ich nehme an, die Steuerbescheinigung und die Verlustbescheinigung sind 2 verschiedene Dinge.
Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor, diese habe ich demnach nicht der Erklärung beigefügt.
Beim FA habe ich natürlich schon angerufen, aber da ist nach der Mittagsruhe vor einem Feiertag niemand zu erreichen.
Gruss J.
Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Nein, warum sollte das so sein?Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor...
Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Hallo,
vorweg, ich gehe im weiteren von einer inländischen Bank aus.
Irgendwie vermute ich, dass du nicht nur die Daten aus der Steuerbescheinigung erklärt hast, sondern auch noch weitere, und zwar Verluste.
Zu der Verlustbescheinigung: Aus deinem Text mag ich zu erkennen, dass du gar nicht richtig weißt was das ist, und insbesondere keine bei der Bank beantragt hast. Und damit steht ein Verlustüberhang, soweit es einen gibt, noch bei der Bank (nennt sich Verlusttopf) und kann nicht in der Steuererklärung verwendet werden.
Stefan
vorweg, ich gehe im weiteren von einer inländischen Bank aus.
Und was kam am Ende heraus? Gewinn oder Verlust?Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden.
Irgendwie vermute ich, dass du nicht nur die Daten aus der Steuerbescheinigung erklärt hast, sondern auch noch weitere, und zwar Verluste.
Zu der Verlustbescheinigung: Aus deinem Text mag ich zu erkennen, dass du gar nicht richtig weißt was das ist, und insbesondere keine bei der Bank beantragt hast. Und damit steht ein Verlustüberhang, soweit es einen gibt, noch bei der Bank (nennt sich Verlusttopf) und kann nicht in der Steuererklärung verwendet werden.
Für die meisten Fälle ist das auch korrekt. Was aber nicht bedeutet, dass man dann keine Verlustbescheinigung bekommen oder verwenden kann - es macht nur wenig Sinn (ich könnte dir aber Kostellationen nennen in denen es einfach nicht anders geht).Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen Banken hätte.
Stefan
Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.
Im Jahr gab es bei einigen Positionen Verluste, bei anderen Gewinne. Unter dem Stich blieb eine Gewinn über, der auch in der Ankage KAP eingetragen ist. Alles Das wurde über den Verlusttopf der Depotbankreckoner hat geschrieben: ↑30. Apr 2024, 20:48Und was kam am Ende heraus? Gewinn oder Verlust?Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden.
Irgendwie vermute ich, dass du nicht nur die Daten aus der Steuerbescheinigung erklärt hast, sondern auch noch weitere, und zwar Verluste.
Zu der Verlustbescheinigung: Aus deinem Text mag ich zu erkennen, dass du gar nicht richtig weißt was das ist, und insbesondere keine bei der Bank beantragt hast. Und damit steht ein Verlustüberhang, soweit es einen gibt, noch bei der Bank (nennt sich Verlusttopf) und kann nicht in der Steuererklärung verwendet werden.
Für die meisten Fälle ist das auch korrekt. Was aber nicht bedeutet, dass man dann keine Verlustbescheinigung bekommen oder verwenden kann - es macht nur wenig Sinn (ich könnte dir aber Kostellationen nennen in denen es einfach nicht anders geht).Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen Banken hätte.
abgerecht.
Ich habe in der Anlage KAP nur die Werte der Steuerbescheinigung eingetragen.
Richtig, ich habe keine Verlustbescheinigung beantragt, erstens weil alles über den Verlusttopf der Depotbank abgerechnet wird und zweitens ich nur bei einer Depotbank bin.
Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Hallo,
Bei/von ausländischen Banken wird deutlich mehr gemeldet, aber das ist hier ja nicht das Thema.
Und "Verlustbescheinigung" war vielleicht nur ein Versehen (die Sachbearbeiter schreiben ja den Text nicht immer neu, sondern benutzen Textbausteine - und da kann man sich auch schnell mal verklicken).
Stefan
Nein, beides stimmt nicht, es wird weder übermittelt noch ist es in Elster abrufbar. Das Einzige was gemeldet wird ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.
Bei/von ausländischen Banken wird deutlich mehr gemeldet, aber das ist hier ja nicht das Thema.
Perfekt. Dann kannst und musst du auch nur diese Steuerbescheinigung einreichen. Du sollst einfach belegen, dass deine Angaben korrekt waren.Ich habe in der Anlage KAP nur die Werte der Steuerbescheinigung eingetragen.
Und "Verlustbescheinigung" war vielleicht nur ein Versehen (die Sachbearbeiter schreiben ja den Text nicht immer neu, sondern benutzen Textbausteine - und da kann man sich auch schnell mal verklicken).
Stefan
Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung
Ich habe noch mal nachgeschaut. Du hast Recht.reckoner hat geschrieben: ↑1. Mai 2024, 10:33 Hallo,
Nein, beides stimmt nicht, es wird weder übermittelt noch ist es in Elster abrufbar. Das Einzige was gemeldet wird ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.
Habe den Steuerbescheid der Bank mit Elster nachgereicht.