Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Fröschl
Beiträge: 6
Registriert: 28. Mai 2021, 14:33

Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von Fröschl »

Hallo,

das FA verlangt von mir eine Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung für 2023.

Ich bin seit vielen Jahren Kunde einer - und nur einer - Depotbank und habe natürlich Gewinne und Verluste.
Diese wurden in der Vergangenheit immer über den Verlusttopf gegengerechnet. Vor einigen Jahren Jahren hatte ich mal die Kest in der
Anlage KAP angegeben, da eine eine Rückerstattung möglich war.
Soweit alles ok.

Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden. Für 2023 hatte ich dann auch
in der Steuererklärung die Kest in der Anlage KAP angegeben, da ich wieder eine Rückerstattung erwarte.

Jetzt möchte das FA o.g. Bescheinigung für 2023 haben.
Problem 1: Die Depotbank kann diese Verlustbescheinigung nicht rückwirkend für 2023 ausstellen.
Problem 2: Hätte ich in 2022 diese Verlustbescheinigung beantragt, wäre mein Gewinn/Verlusttopf im Jahr 2023 auf Null gesetzt worden.

Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen
Banken hätte. Dieses ist aber nicht der Fall.

Frage: Ist das Vorgehen des FA hier korrekt und sie kann diese Bescheinigung verlangen?

Edit: Ich nehme an, die Steuerbescheinigung und die Verlustbescheinigung sind 2 verschiedene Dinge.
Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor, diese habe ich demnach nicht der Erklärung beigefügt.

Beim FA habe ich natürlich schon angerufen, aber da ist nach der Mittagsruhe vor einem Feiertag niemand zu erreichen.

Gruss J.
Tom998
Beiträge: 584
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von Tom998 »

Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor...
Nein, warum sollte das so sein?
reckoner
Beiträge: 1065
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

vorweg, ich gehe im weiteren von einer inländischen Bank aus.
Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden.
Und was kam am Ende heraus? Gewinn oder Verlust?
Irgendwie vermute ich, dass du nicht nur die Daten aus der Steuerbescheinigung erklärt hast, sondern auch noch weitere, und zwar Verluste.

Zu der Verlustbescheinigung: Aus deinem Text mag ich zu erkennen, dass du gar nicht richtig weißt was das ist, und insbesondere keine bei der Bank beantragt hast. Und damit steht ein Verlustüberhang, soweit es einen gibt, noch bei der Bank (nennt sich Verlusttopf) und kann nicht in der Steuererklärung verwendet werden.
Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen Banken hätte.
Für die meisten Fälle ist das auch korrekt. Was aber nicht bedeutet, dass man dann keine Verlustbescheinigung bekommen oder verwenden kann - es macht nur wenig Sinn (ich könnte dir aber Kostellationen nennen in denen es einfach nicht anders geht).

Stefan
Fröschl
Beiträge: 6
Registriert: 28. Mai 2021, 14:33

Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von Fröschl »

Tom998 hat geschrieben: 30. Apr 2024, 19:10
Die Steuerbescheinigung der Depotbank liegt doch dem FA automatisch vor...
Nein, warum sollte das so sein?
Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.

reckoner hat geschrieben: 30. Apr 2024, 20:48
Im Jahr 2023 gab es natürlich auch Gewinne und Verluste, die bei der Depotbank verrechnet wurden.
Und was kam am Ende heraus? Gewinn oder Verlust?
Irgendwie vermute ich, dass du nicht nur die Daten aus der Steuerbescheinigung erklärt hast, sondern auch noch weitere, und zwar Verluste.


Zu der Verlustbescheinigung: Aus deinem Text mag ich zu erkennen, dass du gar nicht richtig weißt was das ist, und insbesondere keine bei der Bank beantragt hast. Und damit steht ein Verlustüberhang, soweit es einen gibt, noch bei der Bank (nennt sich Verlusttopf) und kann nicht in der Steuererklärung verwendet werden.
Lt. Recherche im Internet ist eine solche Bescheinigung sowieso nur notwendig, wenn ich mehrere Depots bei verschiedenen Banken hätte.
Für die meisten Fälle ist das auch korrekt. Was aber nicht bedeutet, dass man dann keine Verlustbescheinigung bekommen oder verwenden kann - es macht nur wenig Sinn (ich könnte dir aber Kostellationen nennen in denen es einfach nicht anders geht).
Im Jahr gab es bei einigen Positionen Verluste, bei anderen Gewinne. Unter dem Stich blieb eine Gewinn über, der auch in der Ankage KAP eingetragen ist. Alles Das wurde über den Verlusttopf der Depotbank
abgerecht.
Ich habe in der Anlage KAP nur die Werte der Steuerbescheinigung eingetragen.
Richtig, ich habe keine Verlustbescheinigung beantragt, erstens weil alles über den Verlusttopf der Depotbank abgerechnet wird und zweitens ich nur bei einer Depotbank bin.
reckoner
Beiträge: 1065
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.
Nein, beides stimmt nicht, es wird weder übermittelt noch ist es in Elster abrufbar. Das Einzige was gemeldet wird ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.
Bei/von ausländischen Banken wird deutlich mehr gemeldet, aber das ist hier ja nicht das Thema.
Ich habe in der Anlage KAP nur die Werte der Steuerbescheinigung eingetragen.
Perfekt. Dann kannst und musst du auch nur diese Steuerbescheinigung einreichen. Du sollst einfach belegen, dass deine Angaben korrekt waren.
Und "Verlustbescheinigung" war vielleicht nur ein Versehen (die Sachbearbeiter schreiben ja den Text nicht immer neu, sondern benutzen Textbausteine - und da kann man sich auch schnell mal verklicken).

Stefan
Fröschl
Beiträge: 6
Registriert: 28. Mai 2021, 14:33

Re: Steuerbescheinigung/Verlustbescheinigung

Beitrag von Fröschl »

reckoner hat geschrieben: 1. Mai 2024, 10:33 Hallo,
Eine inländische Depotbank ist dazu verpflichtet ist, eine jährliche Steuerbescheinigung an das FA zu schicken. Schließlich kann ich sie auch mit Elster abrufen.
Nein, beides stimmt nicht, es wird weder übermittelt noch ist es in Elster abrufbar. Das Einzige was gemeldet wird ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag.
Ich habe noch mal nachgeschaut. Du hast Recht.
Habe den Steuerbescheid der Bank mit Elster nachgereicht.
Antworten